Arbeitszeugnisse

Zeugnisse über die Qualifikation und Leistung des Arbeitgebers müssen in Deutschland und der Schweiz ausgestellt werden. In vielen europäischen Ländern ist die Ausstellung von Arbeitszeugnissen noch nicht üblich. In Österreich heißen die Zeugnisse “Dienstzeugnisse und müssen bestimmte Formen einhalten. Grundsätzlich sollten die Arbeits- oder Dienstzeugnisse den Arbeitnehmer nicht in seinem weiteren Berufsleben behindern. Arbeitszeugnisse müssen deshalb vom Arbeitnehmer wohlwollend formuliert werden. Bei besonderen innerbetrieblichen Veränderungen kann auch ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden. Zwischenzeuge sind vor allem sinnvoll, wenn man sich bei einem anderen Unternehmen bewerben will, da eine Kündigung des Vertrages in Aussicht steht. Zwischenzeugnisse können auch als vorläufiges Zeugnis ausgestellt werden. Die Form ist wie bei einem Arbeitszeugnis.

Bei den Arbeitszeugnissen sind bestimmte generelle Formen einzuhalten. Das Zeugnis muss die Arbeitsleistung wahrheitsgemäß und vollständig beschreiben und es muss wohlwollend formuliert werden. Der gesetzliche Anspruch auf Arbeitszeugnisse leitet sich in vielen Fällen durch die Tarifverträge ab. Arbeitszeugnisse können in Deutschland in einfacher oder qualifizierter Form ausgestellt werden. Die einfache Form beschreibt die Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Die qualifizierte Form setzt sich mit den Arbeitsleistungen und dem innerbetrieblichen Verhalten auseinander. Die Sprachregelung muss für den Leser klar und eindeutig sein. Versteckte Formulierungen, die sich mit dem Wesen des Arbeitnehmers auseinander setzten, sind nicht erlaubt. Das betrifft vor allem Aspekte zur sozialen Intelligenz und dem Verhalten gegenüber den Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden.

Im Gegensatz zu den deutschen Arbeitnehmern haben die österreichischen Arbeitnehmer nur Anspruch auf ein einfaches Dienstzeugnis. In der Schweiz hat der Arbeitnehmer das Recht auf die Wahl des Zeugnisses. Er kann ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern. In den meisten Fällen wird ein Arbeitszeugnis am letzten Tag übergeben. Es können, zum Beispiel bei Kündigungen, auch andere Fristen maßgebend sein. Arbeitszeugnisse dürfen nicht in elektronischer Form ausgestellt werden und müssen je nach Land bestimmte Formen erfüllen. Der Arbeitnehmer hat, zum Beispiel in Deutschland, bestimmte Rechte, die vor allem den Punkt des Austrittes aus dem Unternehmen betreffen. Ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers darf der Grund oder die Art nicht angegeben werden. Bei fristlosen Kündigungen darf der umschreibende Begriff “fristlos” nicht verwendet werden. Das Arbeitsverhältnis endet formal ohne Umschreibung.