Man unterscheidet im Arbeitsrecht rudimentär zwischen dem Individualrecht zwischen den Arbeitsrechtsparteien und den kollektiven Rechtsbeziehungen zum Beispiel von Organen, die die Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten, zum Beispiel bei Rechtsfragen im Tarifrecht. Arbeitnehmer sind in der Regel Menschen, die einer Arbeit nachgehen, die weisungsgebunden ist und fremdbestimmt wirkt. Hier gibt es Abgrenzungen zu freien Mitarbeitern, die andere Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag haben. Man findet heute noch vereinzelt begriffliche Unterscheidungen in Angestellte und Arbeiter. Besondere Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis haben immer noch leitende Angestellte, Aushilfskräfte, die nur gering beschäftigt werden oder Auszubildende. Beamte stellen eine selbstständige Gruppe dar, die nicht mit Angestellten umschrieben werden. Der Arbeitsvertrag führt zu verbindlichen Regeln, die Rechte und Pflichten für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringen. Dies betrifft vor allem die Arbeitsleistung, die Bezahlung, sozialversicherungsrelevante Abgaben, den Krankheitsfall, den Urlaubsanspruch oder die Kündigungsfaktoren. Das kollektive Arbeitsrecht ist in bestimmte Unterbereiche gegliedert, die sich unter anderem mit Rechtsfragen beim Tarifrecht, dem Mitbestimmungsrecht oder auch zu Rechtsfragen bei Streik auseinandersetzt.
Es gibt eine ganze Reihe von deutschen Rechtsquellen in Gesetzen und Vorschriften, die das Arbeitsrecht tangieren. So gibt es zum Beispiel rechtliche Regelungen durch das Bürgerliche Gesetzbuch, das Betriebsverfassungsgesetz, das Mitbestimmungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz oder das Bundesurlaubsgesetz. Das deutsche Arbeitsrecht hat sich in den letzten hundert Jahren immer weiterentwickelt und war teilweise stark bestimmt durch die Weimarer Republik und die Nationalsozialistische Zeit. Durch den Fall der Mauer wurden das Arbeitsrecht der DDR und das Recht der BRD in ein gesamtdeutsches Arbeitsrecht zusammengefasst. Heute gibt es viele Tendenzen und Anregungen, das deutsche Arbeitsrecht zu vereinfachen, um vor allem flexiblere Arbeitsverträge zur Belebung des Arbeitsmarktes zu gestalten. Zwangsläufig finden die deutschen Gewerkschaften solche Anregungen nur unter Würdigung der sozialen Arbeitnehmerrechte für diskutabel. Letztendlich wird aber die Zukunft einen logischen und sozialverträglichen Kompromiss bringen.
Vor allem auch die Europäische Union wird im Arbeitsrecht der Mitgliederländer neue Fantasien entstehen lassen. Eine Harmonisierung aller Arbeitsrechtsvorschriften wird angestrebt und ist in Bezug auf die tatsächliche Arbeitssituation vieler EU-Bürger auch geistreich. Wer sich für die spannenden Themen im Arbeitsrecht interessiert, findet im Internet zahlreiche Informationsangebote und Foren, die sich mit individuellen Rechtsproblemen bei der Arbeit befassen. Es gibt auch zahlreiche institutionelle und private Dienstleistungsunternehmen, die sich mit spezifischen Arbeitsrechtsproblemen in bestimmten Branchen auseinandersetzen und auch Newsletter anbieten. Man findet virtuell auch eine Reihe von großen Rechtsplattformen, die sich mit den deutschen, österreichischen und Schweizer Arbeitsrechten befassen. Für Juristen bieten sich die Fachseminare und Kongresse an, die in der Regel über das Netz interaktiv kommuniziert werden.