Arbeitsverträge zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer können frei formuliert werden oder können an bestimmten Regeln, zum Beispiel durch übergeordnete Tarifverträge, gebunden sein. Es gibt im deutschsprachigen Raum klassische Inhalte, die in einem Vertrag festgehalten werden müssen. Zu diesen gehören natürlich in erster Linie die Festsetzung des Arbeitsverhältnisses und die Vergütung. Wichtige Kriterien sind auch die Arbeitszeiten und der Arbeitsort. Des Weiteren müssen die Verträge eine Aussage über die zumutbaren Aufgaben während des Arbeitsverhältnisses geben. Die Weisungsrechte des Arbeitgebers nennt man auch Direktionsrechte und sind in Deutschland in der Gewerbeordnung eingebunden. Direktionsrechte sollten nicht die guten Sitten verletzen oder gesetzliche Regelungen außer Acht lassen. Werden die zulässigen Anweisungen vom Arbeitnehmer nicht befolgt, so kann dies ein Kündigungskriterium sein. Zu einem Vertrag gehört auch die Bestimmung des Zeitraumes. Verträge können unbestimmt sein oder über eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben werden. Auch die Probezeit ist ein wichtiger Bestandteil des Vertrages. Zu einen ordentlichen Vertrag gehören auch die Punkte Kündigung und Verschwiegenheit. Am Ende des Vertrages stehen die Willenserklärungen durch die Vertragsunterschriften der Parteien.
Ist ein Vertrag abgeschlossen, so entstehen daraus Pflichten für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seitens des Arbeitgebers sind diese unter anderem: die Fürsorgepflicht, die Beschäftigungspflicht oder die Vergütungspflicht. Besonders die Einhaltung der festgelegten Urlaubszeiten sind heute wichtig, bei den Arbeitgeberpflichten. Jeder Arbeitgeber unterliegt in Deutschland dem Nachweisgesetz (NachwG). Er muss die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich Nachweisen und innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer übergeben. Auch hat der Arbeitgeber bestimmte Informationspflichten gegenüber dem Angestellten. Gerade in Deutschland räumt man den Arbeitnehmern viele Rechte ein, dies ist historisch bedingt, da gerade in Deutschland viele Menschen in Arbeitnehmerverhältnissen arbeiten. Es gibt in einigen Branchen so genannte freie-feste Vertragsverhältnisse, deshalb ist die Weisungsbefugnis ein besonderes Kennzeichen für ein festes Arbeitsverhältnis. Im Gegensatz dazu kann ein Selbstständiger seine Entscheidungen selber fällen und unterliegt nicht den Weisungen des Arbeitgebers.
In ein Arbeitsvertrag gehören auch die gültigen Bestimmungen im Krankheitsfall. Im Internet gibt es zahlreiche Plattformen, die sich mit Informationen über das Arbeitsrecht, beziehungsweise den Arbeitsverträgen, Auseinandersetzen. Man kann sich Musterverträge ansehen oder auch Checklisten für Verträge downloaden. Vor allem bei Zusatzklauseln sollte man sich vorher über die Zulässigkeit und rechtliche Würdigung informieren. Solche Zusatzklauseln können Schadensersatzansprüche, Abfindungen, Reisen, Fortbildungen oder die Nutzung des Geschäftswagens betreffen. Heute gibt es auch für diese Vertragsbedingungen gesetzliche Regelungen.