Unter dem Begriff Hartz-Kommission versteht das Bemühen, moderne Dienstleitungen in der deutschen Arbeitsmarktpolitik einzuführen. Auch wenn man heute sagen kann, dass das Kernziel - die massenhafte Reduzierung der Arbeitslosigkeit - nicht erreicht wurde, wirken die neuen Gesetzgebungen, die von der Kommission federführend erarbeitet wurden, bis heute nach. Das Grundkonzept der Hartz-Kommission wurde allerdings nie eins zu eins umgesetzt und ist heute in verschiedenen Formen angepasst. Die gesetzlichen Reformen im Arbeitsmarkt haben sich in verschiedenen Zeitspannen abgespielt, die in den Reformpakten Hartz I-IV, bekannt sind. Dies betrifft insbesondere gesetzliche Regelungen zur Dienstleistungsoffensive bei der Arbeitsvermittlung und neue Aspekte bei der Arbeitsvermittlung. Einige Ansatzpunkte zur Arbeitsmarktförderung, wie die Schaffung von Ich-AG’s oder 1-Euro-Jobs, sind nachhaltig gescheitert. Insbesondere die Arbeitslosengeldregelungen zum ARG II, sind bis heute aber davon betroffen. Beim Arbeitslosengeld II handelt es sich um Leistungen, die durch Steuergelder finanziert werden.
Durch die neuen Gesetzgebungen wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in ein Leistungspaket geschnürt. In der Regel sind die Agenturen für Arbeit und die Kommunen für die Leistungen zuständig. Innerhalb der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sind die Dienstleistungen organisiert worden. Leistungen zum ALG II sind vor allem abhängig von der Bedarfsgemeinschaft, dem Vermögen und dem Einkommen. Auch Regelungen zur Rentenföderung sind von der Hartz-Kommission erarbeitet worden und schlugen sich zum Beispiel in der Riester-Rentenkonzeption nieder. Heute nimmt man pragmatisch die Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik zur Kenntnis und verwendet zunehmend mehr sachliche Begriffe. Im veröffentlichten und öffentlichen Sprachgebrauch werden Konzeptbegriffe, wie Hartz IV, aber noch verwendet.