Die Zahl der Menschen, die verschuldet sind, steigt von Jahr zu Jahr. Konsumnahe Verlockungen findet man zahlreich. Zu groß ist das Angebot an Privatkrediten, Finanzierungsangeboten von Warenhäusern und Online-Shops, welche mit Zahlpausen, niedrigen Zinsen und kleinen Raten mit langen Laufzeiten werben. Schnell entscheidet sich der Kunde, aus diesen lukrativen Gesichtpunkten heraus, zum Kauf. Für manche der erste Schritt in die Schuldenfalle. Viele davon gehören zu den sogenannten Geringverdienern, die aufgrund der günstigen Angebote schnell unterschreiben und auch genau so schnell in die Schuldenfalle tappen können. Das Gleiche gilt für Dispokredite und Kreditkarten von Banken. Der Kredit ist schnell aufgebraucht, die Kreditkarte schnell belastet. An die Rückzahlung und die Belastungszinsen denkt man meistens nicht. Sehr schnell gleitet man in die private Insolvenz. Gemeinnützige Schuldnerberatungen verzeichnen ein stetiges Wachstum des Kundenpotentials. Mittlerweile wartet man auf einen Termin bereits ein halbes Jahr. Doch es bestehen für Privat-/Verbraucherinsolvenz Fristen, welche eingehalten werden müssen. Ohne eine rechtzeitige Schuldenverwaltung haben die überschuldeten Verbraucher meistens keine Chance die gesetzlich zustehende Verbraucherinsolvenz zu nutzen, welche ihnen die Möglichkeit einer schuldenfreien Zukunft bieten kann.
Erhöhter Konkurrenzdruck, eine schwierige wirtschaftliche Lage, sind auch in Unternehmerkreisen keine Seltenheit mehr. Eine Rechnung die nicht beglichen wird kann schon den Kleinunternehmer zur Firmen-Insolvenz führen, die das Ende des Unternehmens bedeuten kann. Hier empfiehlt es sich auf die Erfahrung einer Schuldenverwaltung im Krisenmanagement zu vertrauen. Handelt man rechtzeitig und überlegt, kann in den meisten Fällen der drohenden Firmen-Insolvenz aus dem Weg gegangen werden.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Regelinsolvenzverfahren sind 2 Insolvenzverfahren, die verschiedene Zugangsvoraussatzungen und eine Restschuldbefreiung beinhalten. Das Regelinsolvenzverfahren kann von Selbständigen und ehemals Selbständigen beantragt werden. Für Letztere gilt dies, wenn 20 oder mehr Gläubiger anhängig sind oder noch Forderungen aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen bestehen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt für alle anderen. Im Zuge der Restschuldbefreiung werden dem Schuldner noch nicht beglichene Verbindlichkeiten erlassen. Dies setzt wiederum voraus, dass dem eine sogenannte mehrjährige Wohlverhaltensperiode und ein selbst angestrebtes Verbraucherinsolvenzverfahren vorausgegangen sind. Mit eventuellen Gläubigern sollte im Vorfeld eine gemeinsame Einigung mit dem Ziel der Schuldenfreiheit angestrebt werden.
Für die Verhandlung mit den Gläubigern und für die rechtliche Beratung empfiehlt es sich, einen Rechtsbeistand zu nehmen. Sie haben das Recht, sich einen Rechtsanwalt frei zu wählen, welcher Ihnen für den Verlauf des Prozesses hilfreich zur Seite steht, damit kein Detail im Prozess der Schuldenverwaltung vergessen wird. Dies ist auch aus dem Grunde anzuraten, da es für Sie zu einer erheblichen finanziellen Entlastung kommen kann und Sie wieder über einen höheren finanziellen Spielraum verfügen können. Ihre Schuldenverwaltung bzw. -regulierung läuft somit erfolgreich für Sie. Wenn Sie eine Schuldenberatung wünschen, werden zuerst alle Verbindlichkeiten anhand Ihrer persönlichen Unterlagen erfasst. Die für Sie tragbare monatliche Gesamtrate, abzüglich aller monatlichen Kosten (Miete, Strom, Nahrungsmittel, Fixkosten), wird durch den zuständigen Rechtsanwalt errechnet und mit Ihnen besprochen. Diese Gesamtrate steht als Spielraum für Ihre Gläubiger.
Über den Rechtsbeistand werden die Zahlungsmodalitäten/Ratenvereinbarungen mit den Gläubigern besprochen. Eventuell noch ausstehende Gläubiger werden an den Rechtsanwalt weiter verwiesen. Die Zahlung erfolgt nicht mehr an die einzelnen Gläubiger, sondern auf ein Verwaltungskonto, welches seitens des Rechtbeistandes verwaltet wird. Dieser übernimmt die monatlichen Zahlungen termingenau an die Vorgenannten. Sie bekommen einen monatlichen Nachweis darüber.