Gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist die jüngste Sozialversicherung im Versicherungssystem Deutschlands. In drei Pflegestufen wird dabei die Pflegebedürftigkeit von Patienten unterteilt. Je nach Stufe gibt es einen bestimmten Betrag zur häuslichen oder stationären Pflege des Betroffenen dazu. Natürlich gilt dies nicht nur für Pflege etwa aufgrund von Altersdemenz, sondern auch für Pflegebedürftigkeit junger Menschen etwa aufgrund von Behinderungen oder als Folge eines Unfalls. Das gesetzliche Pflegeversicherungssystem ist dabei - wie die anderen Sozialversicherungen auch - paritätisch und solidarisch organisiert.

Das bedeutet, dass die Aufnahme in die gesetzliche Pflegeversicherung nicht von einer vorherigen Gesundheitsprüfung abhängig gemacht wird. Jeder, der zur gesetzlichen Versicherung verpflichtet ist, wird auch automatisch in die gesetzliche Pflegeversicherung aufgenommen. Solidarisch bedeutet dabei auch, dass die Gemeinschaft aller Versicherten die Pflegekosten der Betroffenen gemeinsam bezahlt.

Das zweite Prinzip - die Parität - definiert sich daraus, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung, deren Beiträge abhängig vom eigenen Einkommen berechnet werden, bezahlen. Vertreter dieser beiden Gruppen sitzen auch in den Aufsichtsgremien der Pflegeversicherung.

Ein großes Problem für viele Betroffenen und ihren Angehörigen ist die Einordnung in die verschiedenen Pflegestufen. Diese legt der medizinische Dienst anhand verschiedener Kriterien fest. Dieser muss während eines Besuchs die Pflegebedürftigkeit des Patienten festhalten. Und gerade hier fühlen sich Betroffene und Angehörige oft nicht fair behandelt, da eine Momentaufnahme oftmals nicht die tatsächliche Belastung wiederspiegelt.

In jedem Fall ist es so, dass gerade in schweren Fällen der Pflegebedürftigkeit alleine durch die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen nicht alle Kosten gedeckt werden. Es entsteht die so genannte “Pflegelücke”, die mit eigenen Mitteln überbrückt werden muss. Hier bieten auch private Versicherungsgesellschaft entsprechende Produkte an. Gerade bei altersbedingter Pflegebedürftigkeit reicht dafür aber auch das angesparte Geld der Altersvorsorge gedacht.

Krankenpflege

Die Geschichte der Krankenpflege ist wahrscheinlich so alt wie die Menschheit selbst. Schon immer wurden Menschen krank und mussten versorgt werden, was meist von Frauen übernommen wurde.