Die fondsgebundene Kapitallebensversicherung ist eine Erfindung der Versicherungsbranche, die das Feld der Aktieninvestments für Endverbraucher nicht komplett den Investmentfirmen überlassen wollte. Die Idee ist hierbei, dem Anleger mithilfe der Kapitallebensversicherung das Ansparen in bestimmten Investmentfonds zu ermöglichen. Anders, als die klassische Variante, bietet sie dabei in der Regel keine Garantieverzinsung an. Da diese allerdings real betrachtet - also nach Abzug der Verwaltungskosten und Vertreterprovisionen - so gering ist, dass damit im Extremfall noch nicht einmal die Inflation ausgeglichen wird, ist das nicht wirklich ein Nachteil gegenüber der klassischen Police. Der Versicherungsnehmer hat auch eine gewisse Auswahl, in welche Investmentfonds er sein Geld anlegen möchte.
Ein häufiger Ratschlag von Verbraucherschützern ist es, das Geld dann lieber gleich in einen Investmentfonds der eigenen Wahl anzulegen. Und dafür spricht vor allen, dass der Anleger bei der Fonds-Lebensversicherung den Todesfallschutz als Kostenblock mitschleppt, obwohl er ihn gar nicht benötigt.
Außerdem kann es vorkommen, dass der Anleger nicht nur die üblichen Ausgabeaufschläge und Verwaltungsvergütungen des Fonds zahlt, sondern daneben auch noch die Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft anfallen. Schlagen dann auch noch einmal die Vertreterprovisionen zu Buche, dann stellt sich die Fonds-Lebensversicherung im Vergleich zum Investmentfonds deutlich schlechter dar.
Anleger sollten also bei einer Entscheidung für die fondsgebundene Kapitallebensversicherung darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft quasi im Tausch für die eigenen Verwaltungsgebühren auf den Ausgabeaufschlag bei dem Fonds verzichtet. Außerdem muss der Anleger sich ebenfalls genau über die Anlagestrategie des Investmentfonds informieren, damit er auch in Bereiche investiert, die er selbst für richtig hält.