Private Pflegezusatzversicherung

Wer die Differenz zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den realen Kosten für die Pflege überbrücken will, der kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Auch privat Versicherte können sie als Zusatz abschließen. Um aufgenommen zu werden, müssen zunächst Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das bedeutet auch, dass auch junge Menschen, die schon mal schwer krank waren, kaum einen Vertrag erhalten werden. Die Pflegeversicherung zahlt nämlich nicht nur für Alterspflege, sondern natürlich auch, wenn Pflegebedürftigkeit schon früher eintrifft. Generell kann es sinnvoll sein, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Dabei gibt es zwei unterschiedliche Tarifgruppen: Das Pflegetagegeld zahlt beim Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen vereinbarten Tagessatz. Diverse Einschränkungen können gelten, beispielsweise eine Wartezeit, Karenzzeiten oder Einschränkungen der Zahlungshöhe, wenn keine professionelle Pflege beansprucht wird.

Die Pflegekostenversicherung hingegen stockt den gesetzlichen Pflegesatz auf beispielsweise 80 Prozent der tatsächlichen Pflegekosten auf. Allerdings gibt es auch hier viele Tücken: In der Regel wird bei privater Pflege nur ein sehr niedriges Pflegegeld gezahlt. Die Bemessungsgrenze für den Pflegesatz wird manchmal festgesetzt und kann deutlich unter den tatsächlichen Kosten liegen, wodurch eine größere Lücke auftritt.

Die private Pflegezusatzversicherung ist also ein außerordentlich schwieriges Produkt. Versicherungstreter “werben” dabei gerne mit Horrorszenarien in bezug auf die Pflegekostenlücke. Immer noch sollte aber beachtet werden, dass nicht jeder pflegebedürftig wird und das durch Rentenzahlungen oder Ansparleistungen die Pflegelücke auch anders geschlossen werden kann. Dies sollten Interessenten auf jeden Fall mit in die Kalkulation einbeziehen - und sich nicht durch Gruselgeschichten verunsichern lassen.

Heimrecht

Das Heimrecht ist im Heimgesetz (kurz HeimG) geregelt und legt die Grundsätze für die stationäre Pflege von älteren Menschen sowie behinderten oder pflegebedürftigen Volljährigen fest. Im Heimgesetz sind dabei die Regelungen zum Schutz von Heimbewohnern zusammengefasst.