Die stationäre Krankenzusatzversicherung soll den Behandlungskomfort im Krankenhaus verbessern. Berühmt ist hier die Chefarztbehandlung oder auch die Wahl eines besseren Zimmers: Ein- oder Zweibettzimmer sind so typische Leistungen, für die diese Zusatzversicherung die Mehrkosten übernimmt. Darüber hinaus können auch die Zusatzkosten für die Verpflegung oder der Transport im Krankenwagen oder Rettungshubschrauber bezahlt werden. Auch für die stationäre Krankenzusatzversicherung gilt prinzipiell: Eine absolut notwendige Versicherung ist sie nicht, der eigene Geldbeutel sollte darüber entscheiden, ob es sinnvoll ist, sie abzuschließen.
Häufig üblich bei den Leistungen der Versicherung ist auch die Vereinbarung eines Krankenhaustagegeldes. Dabei wird eine bestimmte Summe vereinbart, die pro Krankenhaustag ausbezahlt werden soll. Damit können dann durch die Krankheit oder den Unfall bedingte Kosten oder Einnahmeverluste ausgeglichen werden. Gerade für Selbstständige oder Familien kann das Sinn machen.
Noch sinnvoller ist in solchen Fällen aber das Krankentagegeld: Dieses bezahlt nicht nur bei Krankenhausaufenthalt, sondern für jeden Krankheitstag: Insbesondere für Selbstständige ist es wichtig, sich hier finanziell abzusichern. Die Höhe des Krankentagegeldes sollte sich nach den täglichen Ausgaben richten, die gedeckt werden müssen.
Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld sind teure Zusätze für die stationäre Krankenzusatzversicherung. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich hier nach der Höhe des vereinbarten Tagegeldes sowie nach dem Startzeitpunkt. Wer ab dem ersten Krankentag Geld haben möchte, muss bedeutend tiefer in die Tasche greifen als Personen, die die Zahlung erst nach vier Wochen vereinbaren.
Ein Vergleich ist deshalb wichtig: Die Stiftung Warentest hat dazu sehr gute Test durchgeführt, die zum Vergleich herangezogen werden können. Einen guten Überblick verschaffen auch diverse Websites mit ihren Vergleichstools. Hier werden auch zum Teil die Leistungsunterschiede aufgeführt.