Bei der gesetzlichen Krankenkasse zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in etwa jeweils die Hälfte der Versicherungssumme, paritätisch nennt sich dieses System deshalb. Das System wurde etwas aufgeweicht, weil bestimmte Leistungen mittlerweile nur noch vom Lohnanteil des Arbeitnehmers gezahlt werden. Die Höhe der Versicherungssumme wird dabei prozentual vom Lohn berechnet und dann gleich einbehalten. Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist relativ einfach möglich. Ein Versicherter muss höchstens 18 Monate lang bei einer Kasse verweilen, danach kann er sich nach einer Alternative im gesetzlichen System umsehen.
Das Problem der gesetzlichen Krankenkasse liegt in den steigenden Gesundheitskosten. Dieses Problem haben zwar die privaten Konkurrenten verstärkt auch, aber sie können nicht einfach Leistungen kürzen, sondern geben das dann über kurz oder lang über erhöhte Beiträge weiter. Bei den gesetzlichen Krankenkassen führten Gesundheitsreformen sehr stark zu einem Einschnitt in den Leistungskatalog. Dafür sollten dann die Beiträge halbwegs stabil gehalten werden.
Im Vergleich zum privaten Krankenversicherungssystem kann die gesetzliche Kasse auch mit einigen Vorteilen aufwarten: So sind Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichert. Außerdem gibt es Beitragsfreiheit während des Mutterschutzes und Erziehungsurlaubs. Und natürlich: Gesetzliche Krankenkassen machen keine aufwendige Gesundheitsprüfung vor der Aufnahme eines Menschen. Sie nehmen jeden auf, der dazu prinzipiell berechtigt ist. Die Risiken der Krankenversorgung auch von chronisch kranken Menschen trägt die Gemeinschaft aller Versicherten und nicht der Mensch über eine negative Risikobeurteilung selbst.
Es gibt zahlreiche Websites, die Vergleichstools bieten. Hier können sich gesetzlich Versicherte informieren, welche Krankenkasse den günstigsten Beitragssatz bietet. Das ist durchaus sinnvoll, denn durch einen Wechsel kann möglicherweise sehr viel Geld gespart werden. Und die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse können möglicherweise über private Krankenzusatzversicherungen aufgestockt werden. Dann ist auch der Behandlungsunterschied zu den privat Versicherten gar nicht mehr so groß.