Haftpflichtversicherungen zahlen dabei für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Nur in einem Fall ist sie generell Pflicht in Deutschland: Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss von einem Fahrzeughalter immer abgeschlossen werden. Außerdem sind manche Berufsgruppe zu speziellen Berufshaftpflichtversicherungen gesetzlich verpflichtet. Auf jeden Fall gilt: Haftpflichtversicherungen sichern einen möglicherweise ansonsten finanziell existenzbedrohenden Schaden ab. Deshalb raten Verbraucherschützer auch zum Beispiel dringend zum Abschluss der privaten Haftpflichtversicherung. Auch für Unternehmer ist sie oft eine wichtige Form der beruflichen Absicherung.
Haftpflichtversicherungen sind so je nach Zweck sehr unterschiedlich ausgestaltet. Besitzen sie beispielsweise im Kfz-Bereich oft eine Gesamtdeckungssumme im dreistelligen Millionenbereich, so kann es sein, dass berufliche Haftpflichtversicherungen nur im zweistelligen Tausenderbereich wirken. In den Versicherungsbedingungen wird genau der Zweck einer Police beschrieben. Im Kfz- und Privathaftpflichtbereich ist das recht klar und einfach umrissen. Im beruflichen Bereich hingegen müssen dazu oft umfangreiche Fragebögen ausgefüllt werden.
Insgesamt kann ein Vergleich nicht schaden. So liegen bei den unterschiedlichen Angeboten verschiedener Versicherungsgesellschaften beispielsweise für die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten je nach Schadensfreiheitsklasse oft mehrere hundert Euro auseinander. Da die Privathaftpflichtversicherung kein sonderlich teures Produkt ist, liegen hier die Summen bedeutend enger zusammen. Allerdings unterscheiden sich die Produkte durchaus in ihren Haftungssummen. Die betrieblichen Versicherungen zu vergleichen ist insgesamt bedeutend schwieriger, da hierzu auch kaum Vergleichsrechner im Internet vorhanden sind. Hier müssen die Angebote direkt bei den Versicherungsgesellschaften eingeholt werden.
Generell kann es nicht schaden, sich bei Versicherungsangelegenheiten beraten zu lassen. Für alle privat bedingten Versicherungen sind hierzu die Verbraucherzentralen gute Anlaufstellen. Unternehmen sollten Versicherungsberater auswählen, die auf Honorar- und nicht auf Provisionsbasis arbeiten. Nur dann dürfen sie sich auch Berater nennen, anderenfalls sind es Vertreter oder Makler.