In vielen Fällen ist sie sogar quasi Pflicht: Wer eine Immobilie finanzieren möchte, muss dazu eine sogenannte Restschuldversicherung abschließen, die im Todesfall des Kreditnehmers auf einen Schlag die verbleibende Kreditschuld auslöscht. Das verlangen viele Kreditinstitute. Die Restschuldversicherung ist dabei eine Unterform der Risikolebensversicherung. Diese zahlt eine vereinbarte Summe beim Tod des Versicherungsnehmers an einen Bezugsberechtigten aus, bei der Restschuldversicherung ist diese Summe parallel zur verbleibenden Kreditsumme sinkend. Die Risikolebensversicherung ist immer eine wichtige Absicherung, wenn Angehörige durch den Tod des Hauptverdieners finanziell in Schwierigkeiten geraten würden. Das ist nicht nur bei verbleibenden Schulden der Fall, sondern gilt beispielsweise auch für die Sicherstellung der Ausbildung von Kindern.
Neben der Risikolebensversicherung gibt es aber noch einen anderen Haupttyp von Lebensversicherungen: die Kapitallebensversicherung. Diese koppelt ein Anlageziel mit dem Versicherungsschutz. Das Anlageziel ist das Ansparen eines bestimmten Betrags und dessen Verzinsung bis zu einem vereinbarten Auszahlungszeitpunkt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich wie bei der Risikolebensversicherung über eine Todesfallsumme.
Die Kapitallebensversicherung gibt es im Bereich der privaten Vorsorge wiederum in zwei Unterformen: der “klassischen” Variante und der fondsgebundenen Variante. Während bei der klassischen Variante der Anleger auf das Anlagegeschick der Lebensversicherungsgesellschaft vertraut, kann er bei der fondsgebundenen Variante das Geld in einen ausgewählten Investmentfonds ansparen. Die Direktversicherung wiederum ist die Kapitallebensversicherung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge.
In der Tendenz lässt sich sagen, dass die Risikolebensversicherung für bestimmte Gruppen eine wichtige Absicherung ist. Die Kapitallebensversicherung ist in beiden Unterformen hingegen eine sehr umstrittene Form der Altersvorsorge, von der Verbraucherschützer in der Regel abraten. Die Direktversicherung ist wiederum aufgrund der steuerlichen Vorteile eine gute Form der betrieblichen Altersvorsorge.