Reiseversicherungen

Beim Thema Reiseversicherung trennt sich die Spreu vom Weizen: Eine Versicherung ist sehr wichtig, eine noch immerhin wichtig und der Rest eher unnötig. Die Auslandsreisekrankenversicherung zählt so zu einer sehr wichtigen Absicherung, auch in EU-Ländern, in denen die gesetzlichen Krankenkassen per Abkommen mit den dortigen Gesundheitssystemen kooperieren. Denn: Der Krankenrücktransport wird durch die gesetzlichen Kassen nicht gedeckt. Dabei ist die Auslandsreisekrankenversicherung außerhalb des Kooperationsabkommens sogar unerlässlich, denn in solchen Ländern wird sonst keinerlei Gesundheitsversorgung bezahlt. Das kann aber zu existenziell bedrohlichen Kosten führen.

Daneben kann bei teuren Reisen auch die Reiserücktrittsversicherung Sinn machen. Sie zahlt eventuell anfallende Stornogebühren einer Reise. Sie kommt aber auch auf, wenn eine Reise vorzeitig abgebrochen werden muss. In vielen Fällen zahlt die Versicherung aber auch nicht.

Wenn der Koffer an der Hand festgebunden wird, dann zahlt die Gepäcksicherung im Falle eines Diebstahls: Dieses Bild verdeutlicht, dass der Leistungsumfang der Versicherung extrem eingeschränkt ist. Deshalb raten Verbraucherschützer auch von ihr ab.

Gleiches gilt für spezielle Reisehaftpflichtversicherungen oder Reiseunfallversicherungen. Hier ist generell die allgemeingültige Police sinnvoller. Gerade zur privaten Haftpflichtversicherung raten Experten dringend. Sie ist ebenso wie die private Unfallversicherung weltweit gültig - beide Versicherungen schützen also umfassend. Eine Extra-Police ist nicht nötig.

Gerne werden solche Reiseversicherungen im Rahmen eines “Rund-um-sorglos”-Pakets angeboten. Hier werden verschiedene Produkte gekoppelt und dabei auch eher unnötige Versicherungen eingebunden und verkauft. Das Geld ist aber besser in der eigenen Urlaubskasse aufgehoben: Wer klug ist, kauft deshalb zielgerichtet nur die Auslandsreisekrankenversicherung und eventuell die Reiserücktrittsversicherung.

Reiserecht

Ist der Reisende unzufrieden mit den Leistungen des Reiseanbieters, gilt es zu prüfen, ob er eine Reklamation gelten machen möchte. In einer ersten Rechtsberatung lässt sich in der Regel schnell klären, welche Erfolgsaussichten auf Schadenersatz oder Minderung des Reisepreises gegenüber dem Reiseanbieter bestehen.