Die Versicherungssteuer fällt auf jede zu zahlende Versicherungsprämie an. Sie fließt dem Bundeshaushalt zu. Die Produkte der privaten Versicherungswirtschaft unterliegen dabei unterschiedlichen Steuersätzen. Der Höchstsatz orientiert sich dabei oft am aktuellen Mehrwertsteuersatz. Beträgt dieser 19 Prozent, dann hat auch der allgemeine Steuersatz der Versicherungsprodukte diese Höhe. Anders, als die Mehrwertsteuer, hat die Versicherungssteuer für Unternehmen aber einen Nachteil: Sie kann nicht gegen gerechnet werden. Für den Endverbraucher ändert sich hingegen nichts. Einige Versicherungen kann er sogar von der Steuer absetzen.
Da viele Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sind Mehrwertsteuerzahlungen für sie ein reiner Durchlaufposten. Die Versicherungssteuer entzieht sich dieser Möglichkeit, Unternehmen können sie nicht gegen ihre Mehrwertsteuereinnahmen gegen rechnen.
Verbraucher haben dabei bei der der Jahressteuererklärung die Möglichkeit, verschiedene Versicherungen von der Steuer abzusetzen. Sie werden dabei einerseits begrenzt als Sonderausgaben angesetzt. Andere Vorsorgaufwendungen sind beispielsweise Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie alles im Bereich der Steuern, unterliegt der Katalog an Versicherungen, der hier von der Steuer abgesetzt werden kann, sehr stark dem politischen Gestaltungswillen. Auch die Höhe der möglichen Abzüge variiert: Oftmals definiert der Fiskus hier Grenzen, bietet aber auch der Einfachheit halber bestimmte Pauschalen an.
Wichtig sind in diesem Zusammenhang seit einigen Jahren Förderungen zur privaten Altersvorsorge: Die so genannten Riester-Förderung ermöglicht so einerseits einen staatlichen Zuschuss etwa zur entsprechend zertifizierten Rentenversicherung (oder einem Produkt aus den beiden Alternativbereichen Banksparplan oder Investmentfonds). Anderseits schaut das Finanzamt, ob nicht möglicherweise eine Steuerersparnis für den Steuerzahler besser ist. Der Verbraucher muss dazu seine zertifizierten Riester-Verträge einfach bei der Jahressteuererklärung angeben.