Der Umbau von bestimmten Gebäudekomplexen oder komplette Sanierung von Gebäuden muss im Rahmen von Baugutachten zuerst geprüft werden. Man spricht bei Altbausanierungen von Gebäuden, die über ein halbes Jahrhundert alt sind. Oft sind Sanierungsmaßnahmen mit besonderen Bauvorschriften versehen. In der Regel muss ein Architekt oder Bauingenieur zuerst die Mängel feststellen und ein Sanierungsgutachten erstellen. Die Berater kümmern sich auch um die Baugenehmigungen. Energetische Sanierungen nach der deutschen Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV), sind förderungswürdig und sollten genau kalkuliert werden. Oftmals sind Sanierungen aber nur in einem bestimmten Bauumfang möglich. Viele der Sanierungen betreffen die Dachkonstruktion, den Mauerbau oder den Fenster- und Türenbau. Gerade bei Sanierungen mit neuen Anbauten müssen die baurechtlichen Verordnungen geprüft werden. Viele Sanierungen betreffen auch die Entsorgung schädlicher Baumaterialien. So werden Gebäudesanierungen oft auf Grund von Asbestproblemen durchgeführt. Bei der Asbestsanierung sind einige behördliche Auflagen zu beachten. Sanierungen können auch auf Grund anderer Gebäuderisiken anfallen. Viele junge Familien entscheiden sich oft für den Kauf alter Gebäude, die dann nach ihren individuellen Wünschen saniert und umgebaut werden. Die Sanierungen betreffen auch alte Wohnungen in den Städten.
Man kann die Sanierungsmaßnahmen generell unterscheiden nach dem Modernisierungsgrad oder den Baumaßnahmen, die notwendig sind, um Rekonstruktionen herzustellen. Je nach Sanierungsart müssen unterschiedliche Baufachleute hinzugezogen werden. Es gibt viele Bauunternehmen, die sich auf bestimmte Sanierungen spezialisiert haben. Vor allem auch bei denkmalgeschützten Immobilien sind die Bauoptionen beschränkt. Sanierungsmaßnahmen und neue Anbauten müssen gut koordiniert sein, damit die Baumaßnahmen auch effizient durchgeführt werden können. Unter Translozierung versteht man, wenn bestimmte Gebäudekomplexe dokumentiert abgebaut und wieder aufgebaut werden. Diese Verfahren werden vor allem bei denkmalgeschützten Immobilien durchgeführt. Mit den Sanierungsmaßnahmen sind auch neue Kalkulationen für den Gebäude- oder Wohnungswert verbunden. Diese müssen in bestimmten gesetzlichen Rahmen erfolgen, zum Beispiel bei Mieterhöhungen im sozialen Wohnungsbau. Viele Anlagen und Wohnungen aus der jungen Nachkriegszeit sind heute sanierungsbedürftig. Dies betrifft vor allem auch Immobilien, die damals über Wohnungsbaugesellschaften oder im Sozialwohnungsbau errichtet wurden. Man sollte die Sanierungen und Modernisierungen betriebswirtschaftlich langfristig planen. Wer sich für Anbauten und Sanierungen im Do-it-yourself-Verfahren interessiert findet zahlreiche Ratgeber im Netz, ebenso gibt es viele Informationsangebote im Internet zum Themenbereich S