Gutachter

Wertermittlungen durch private oder öffentliche Gutachten können aus unterschiedlichen Gründen zur Bestimmung des Marktwertes sinnvoll werden. Im privaten Bereich vor allem zur aktuellen Marktwertermittlung bei Verkäufen. Früher war auch der Begriff Verkehrswert üblich. Wertermittlungen im gewerblichen Bereich betreffen auch Aspekte der Besteuerung oder der Bilanzierung. Besteuerungswertermittlungen beziehen sich zum Beispiel auf die Festsetzung des Einheitswertes, der als Besteuerungsgrundlage, zum Beispiel bei Grundsteuern oder Gewerbesteuern dient. Wertermittlungen können auch durchgeführt werden bei immobilen Nachlassen oder Zwangsversteigerungen. Der § 194 BauGB geht in Deutschland auf die Verkehrswertermittlung ein. In der Regel führen Sachverständige wie Architekten, Bauingenieure oder andere fachlich qualifizierte Sachverständige diese Bewertungen durch. Man unterscheidet bei den Sachverständigen nach bestimmten Zulassungskriterien, die zum Beispiel von den Standeskammern, der IHK oder den Berufsverbänden vorgegeben werden. Je nach Qualifikation können die Sachverständigen einen Zusatz führen. Gutachter können zum Beispiel als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beim Gericht zugelassen werden. Nach der ISO 17024 werden europäisch zertifizierte Sachverständige bei der Grundstückswertermittlung tätig. Viele freie Architekten und Bauingenieure, mit besonderen beruflichen Qualifikationen, sind als Gutachter tätig und unterliegen hier auch den Standeskammervorschriften. Der Begriff “Sachverständiger” ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt. Anders verhält sich der Fall bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Letztere müssen ein offizielles Prüfungsverfahren durchlaufen und werden in der Regel von den Behörden als offizieller Sachverständiger benannt. Die IHK führt ein zentrales Verzeichnis der Sachverständigen. Informationen bekommt man auch bei den regionalen Kammern oder den bundesweiten Dachverbänden.

Bei der Wertermittlung von Grundstücken, Gebäuden oder anderer Immobilien gilt in Deutschland die “Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken und Wertermittlungsverordnung” (WertV) und die “Wertermittlungsrichtlinien” (WERTR). Die Richtlinien beziehen unter anderem auf allgemeine Richtlinien - und zusätzlichen Richtlinien bei Teilbereichen, zum Beispiel bei der Ermittlung des Bodenwertes oder der grundstücksbezogenen Rechte und Belastungen. Es gibt bei der Wertermittlung in Deutschland bestimmte gesetzliche Regelungen und Vorschriften, die zusätzlich als Rechtsgrundlage zur Bewertung dienen zum Beispiel: das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung oder Vorschriften, die in Bezug auf die Neuen Bundesländer angeglichen wurden. Wertermittlungsrichtlinien bzw. Analyseansätze gibt es auch von Seiten des deutschen Bankenverbandes. Europäische Bewertungsstandards (European Valuation Standards / Blue Book) gibt es ebenso, wie internationale Bewertungskriterien, zum Beispiel für Immobilien in den USA.

Baugutachter

Hausbau und Hauskauf sind bedeutende Entscheidungen. Wer auf schlechte Überraschungen verzichten möchte, sollte daher möglichst den Rat eines Experten einholen.

Bausachverständige

Bausachverständige bewerten Grundstücke, Bauten und Schäden nach objektiven Gesichtspunkten und übernehmen so eine wichtige Funktion als Mittler und Schiedsrichter in Streitfällen. Bausachverständige beurteilen unabhängig und unparteiisch Sachverhalte im Baubereich.

Immobiliengutachter

Der Immobiliengutachter wird hinzugezogen, wenn es um die Bewertung einer Immobilie oder eines Grundstücks geht. Er ermittelt dazu nach festgelegten Kriterien den Verkehrswert, also den Marktwert einer Immobilie. Ein Immobiliengutachten wird beispielsweise bei Erbauseinandersetzungen angefertigt.