Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Hier sind auch die Leistungen der Krankenversicherungen umschrieben. Auch die Finanzierung, Organisation oder die Verbände der Krankenversicherungen werden in den Gesetzen behandelt. Die letzte Änderung des Gesetzes trat Mitte 2008 Inkraft. In Deutschland sind rund 90 Prozent der Menschen in gesetzlichen Krankenkassen versichert. Dem Gesetz über die Krankenversicherungen kommt deshalb besondere volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Es gibt in Deutschland verschiedene Krankenkassenarten. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) haben bestimmte Regionen für die sie zuständig sind. Es gibt 15 selbstständige Krankenkassen, die rund ein Drittel der deutschen Versicherten bedienen. Die Landesgesundheitsministerien sind die Aufsichtsbehörden der regionalen Krankenkassen. In der letzten Zeit haben auch AOK’s der Länder fusioniert. Die höchste Interessenvertretung der AOK stellt der AOK-Bundesverband dar. Die selbstständigen AOK’s sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Statistisch gesehen gibt die AOK für jeden Versicherten rund dreitausend Euro im Jahr für Gesundheitsleistungen aus. Die Kosten für Krankenhausaufenthalte sind immer noch die größten Kostenpositionen. In Deutschland gibt es auch die Ersatzkassen, zu den die Barmer gehört. Zusammen haben die Ersatzkassen rund 23 Millionen Versicherte. Die Barmer Ersatzkasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat rund sieben Millionen Versicherte. Die Barmer wurde 1912 gegründet und hat den Hauptsitz in Wuppertal.
Die Barmer ist heute die größte Krankenversicherung in Deutschland und in Europa und unterhält in Deutschland rund tausend Geschäftsstellen. Zu den Ersatzkassen in Deutschland gehören zum Beispiel auch: die Deutsche Angestellten Krankenkasse, die Kaufmännische Krankenkasse oder die Techniker Krankenkasse. Historisch bedingt sind Handwerker in sogenannten Innungskrankenkassen gesetzlich krankenversichert. Es gibt in fast jedem Bundesland eine Innungskrankenkasse. In Deutschland sind in der IKK rund sechs Millionen Menschen versichert. Die IKK hat in den letzten Jahren einen Zuwachs an Versicherten zu verzeichnen. Ebenso wie das Handwerk haben auch die Landwirte spezielle gesetzliche Krankenkassen: die landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKKen). Es gibt in Deutschland neuen Krankenkassen, zum Beispiel auch die Krankenkasse für Gartenbau. Die LKKen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben eine Selbstverwaltung. Für Betriebe und Konzerne gibt es traditionell die Betriebskrankenkassen (BKK). Die BKK ist gedacht für Betriebe, die über tausend feste Versicherte beschäftigen. Durch die Liberalisierung des Krankenkassenmarktes stehen vereinzelt die BKK’s allen Pflichtversicherten zur Auswahl. Wie man grundsätzlich heute einen zunehmenden Wettbewerb zwischen den Krankenkassen feststellen kann.
Heute gibt es knapp 200 gesetzliche Krankenkassen, die zur Auswahl stehen. Hier hat sich der Markt in den letzten Jahren konsolidiert. Ab 2009 gibt es in Deutschland den Gesundheitsfond. Hier wird die Finanzierungsorganisation der Krankenkassen neu geregelt. Vor allem auch die Ärzte-Honorare und die Versorgung mit Arzneimitteln sollen effizienter erfolgen. Die Beitragsätze der Krankenkassen, die bisher unterschiedlich waren, werden vereinheitlicht. Für das Jahr 2009 wurde zum Beispiel ein einheitlicher Beitragssatz vom Kabinett festgelegt, in Höhe von paritätischen 14,6 Prozenten mit einem Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für Arbeitnehmer und ermäßigt auf 14 Prozent. Der Beitragssatz wird zukünftig an den Gesundheitsausgaben festgemacht. Das neue Gesundheitssystem soll auch dazu führen, dass die gesetzlich Versicherten an alle möglichen medizinischen Versorgungen kommen können, auch der Spitzenmedizin. Insgesamt, so die politische Hoffnung, soll es zu einem fairen Risikoausgleich kommen. Der politische Wille ist es, dass der Service und die Zusatzleistungen im Mittelpunkt der gesetzlichen Krankenkassenleistungen stehen sollen.
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