Heilpraktiker

In Deutschland, der Schweiz und Österreich gibt es unterschiedliche Gesetze und Vorschriften zum Berufsbild des Heilpraktikers. In Deutschland gibt es seit den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts ein nationales Gesetz für Heilpraktiker. Das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung wurde Anfang des neuen Jahrtausends in Deutschland nochmals novelliert. Da Heilpraktiker auch im Bereich der Psychotherapie tätig sind, gibt es auch deutsche und österreichische Regelungen durch die nationalen Psychotherapeutengesetze. Je nach Zulassungen können Heilpraktiker bestimmte körperliche und geistige Beschwerden diagnostizieren und eine ausgewiesene Behandlungsform durchführen. In Deutschland dürfen Heilpraktiker allerdings keine Verschreibungspflichtige Medikamente verordnen. Je nach Bundesland können auch verschiedene Berufsbezeichnungen geführt werden. Möglich ist es auch, dass zugelassene Ärzte als Heilpraktiker tätig sind. In Österreich sind Heilpraktiker generell zugelassene Ärzte. Auf europäischer Ebene sucht man rechtliche Hinweise, die das Berufsbild näher charakterisieren. Die Therapiefreiheit ist ein grundsätzliches Berufsrecht der Heilpraktiker, sofern sie für die Therapien die notwendigen Ausbildungen vorweisen können. In Deutschland gibt es verschiedene Verbände, die sich für Heilpraktiker einsetzen. Viele der Verbände bieten Schulungen und Ausbildungen an, die bestimmte Qualifikationen mit sich bringen. Einheitliche Berufsausbildungskriterien gibt es nicht, so dass es in diesem Gesundheitsbereich unterschiedliche Abschlüsse gibt. Es gibt allerdings bestimmte Eignungskriterien, die auch amtlich geprüft werden. In der Regel muss auch das örtliche Gesundheitsamt eine Zulassung vornehmen. Viele der Heilpraktikerausbildungen dauern je nach Qualifikation zwei bis drei Jahre. Grundsätzlich kann man unterscheiden in Heilpraktiker, die Vollzeit der Heilkunde nachgehen und Heilpraktiker, die nur in Teilzeit praktizieren.

In Deutschland gibt es eine Reihe von alternativen Heilmethoden in denen Heilpraktiker tätig sind. Viele der Heilpraktiker weisen ihre spezialisierte Therapiefelder mit Zusatzbezeichungen aus, zum Beispiel gibt es Heilpraktiker für Physiotherapie, für Akkupunktur oder für Homöopathie. Es gibt es auch Therapieformen, wie die Aromatherapie, die je nach medizinischer Überzeugung als Alternativmedizin oder esoterische Medizin gesehen werden. In manchen Medizinbereichen dürfen Heilpraktiker auch nicht tätig werden, zum Beispiel in der Geburtenhilfe, in der Zahnmedizin oder bei Krankheiten, die unter die deutsche Meldepflicht fallen. Auch in der Psychotherapie sind die Heilpraktiker tätig, so zum Beispiel bieten sie Autogenes Training an. Wer sich für das Berufsbild interessiert, findet vor allem über die Heilpraktikerverbände oder Naturheilkundeorganisationen viele nützliche Hinweise auf die Ausbildungen und Qualifikationen, die angeboten werden. Rechtliche Regelungen sind in den nationalen Gesetzen für Ärzte oder Heilpraktiker festgelegt. Auch die lokalen Gesundheitsämter sowie Landes- und Bundeskompetenzministerien bieten Informationen zum Berufsbild an. In der Regel weisen die Heilpraktiker ihre Qualifikationen und Verbandszugehörigkeiten aus, so dass man sich auch gezielt als Patient informieren kann. Es gibt zahlreiche Therapien die von der Krankenkassen bezahlt werden. Viele der Anwendungen werden aber nicht von den Kassen bezahlt und müssen privat übernommen werden. Fachinformationen bekommt man bei den Ärzten oder Heilpraktikern.

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Heilpraktikerbehandlung

Der Vormarsch der Heilkunde, speziell der Naturheilkunde ist nicht nur in Deutschland sondern weltweit zu beobachten. Die Menschen suchen verstärkt nach alternativen Heilmethoden, um Krankheiten oder Symptome auch ohne medikamentöse Therapie zu lindern oder sogar zu heilen.