Das deutsche Arzneimittelgesetz (AMG), in der neuen Fassung von 2008, regelt die Ein- und Ausfuhr von Medikamenten oder definiert die Begrifflichkeiten und den Arzneimittelverkehr. Es gibt auch zahlreiche rechtliche Anforderungen und Vorschriften zur Forschung, Produktion, Herstellung, Registrierung oder der Zulassung. Das deutsche Gesetz setzt sich auch mit Haftungsfragen auseinander. Wie in anderen Wirtschaftsbereichen auch, ist die europäische Union bemüht in allen Mitgliedsländern gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen, die auch das Marketing und den Vertrieb betreffen. Öffentliche Diskussionen zum Pro und Contra über die neuen Vertriebsstrukturen über das Internet werden geführt. Heute kann man Medikamente in den Apotheken kaufen oder über Online-Anbieter ordern. Viele freiverkäufliche Medikamente werden heute auch über Supermärkte oder Drogerien verkauft. Man unterscheidet in Deutschland generell nach freiverkäuflichen Medikamenten; Medikamenten, die freiverkäuflich über die Apotheken vertrieben werden, und verschreibungspflichtigen Medikamenten, die vom Arzt verschrieben werden. Manche unterliegen auch den Vorschriften für Betäubungsmittel. In anderen Ländern wie der Schweiz gibt es analoge Abgabeverordnungen. Die Werbung für Arzneimittel ist in den deutschsprachigen Ländern teilweise anders geregelt. Die Arzneimittel sind in Deutschland mit einer sogenannten Pharmazentralnummer gekennzeichnet, die unter anderem bei den Apotheken-Abrechnungen mit der Krankenkasse Verwendung findet. Hunderttausende Medikamente sind so mit den wichtigsten Informationen erfasst.
Im europäischen Arzneimittelgesetz spielen vor allem die Vorschriften für die Zulassung von Medikamente eine wichtige Rolle. Hier steht die Überprüfung von Nutzen und Risiken der Medikamente im Vordergrund. Obwohl die meisten Medikamente der Zulassungspflicht unterliegen, gibt es doch zahlreiche Präparate, die nicht unter die Zulassungspflichtig fallen. Bei zulassungswürdigen Medikamenten müssen umfangreiche Dokumentationen eingereicht werden, unter anderem auch die Forschungsergebnisse oder die Wirkungsweisen betreffen. Es gibt zahlreiche klinische und nicht-klinische Studien, die als Dossier eindeutige Aussagen über Wirkungen im Anwendungsbereich oder den Nebenwirkungen treffen. Die Forschungsaussagen müssen den aktuellen Stand der Wissenschaft widerspiegeln. Bei Medikamenten, die zugelassenen werden, findet der Konsument spezifische Informationen zu den Medikamenten und den unterschiedlichen Anwendungshinweisen auf dem Beipackzettel. In Europa sind die Zulassungsszenarien harmonisiert worden, so dass hier ein bestimmter Standard herrscht. Zulassungsbedingungen müssen aber in anderen Ländern, wie zum Beispiel den USA, unterschiedliche Kriterien erfüllen.
Wichtiges Kriterium beim Medikamentenvertrieb ist auch, dass die vorgeschriebenen kommunizierten Informationen für den Konsumenten nachvollziehbar sind. In der Regel können nur Ärzte, Apotheker oder ausgebildete Naturheilpraktiker und Gesundheitsberater, die kausalen Wirkungsweißen der Medikamente nachvollziehen. Man sollte deshalb - auch bei freiverkäuflichen Medikamenten - einen Arzt oder Apotheker fragen und sich ausführlich beraten lassen. Man findet heute auch im Netz zahlreiche Informationen und Online-Apotheken, die interaktive Services anbieten. Man schätzt, dass der Anteil des Arzneimittelversandhandels auch weiter zunimmt und einen immer größeren Marktanteil, vor allem im Apothekenhandel, erzielt. Auch rezeptpflichtige Arzneimittel werden heute über die Online-Anbieter immer mehr verkauft und haben inzwischen einen großen Marktanteil.
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