Die Erste Hilfe in Notfällen sollte allen Menschen bekannt sein, um wichtige und richtige Maßnahmen am Unfallort sofort einzuleiten. In Deutschland ist jeder Bürger verpflichtet Erste Hilfe zu leisten. Der Paragraf 323c im Strafgesetzbuch regelt die Unterlassene Hilfeleistung wie folgt: “Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.” In Deutschland gibt es zahlreiche Organisationen, die Erste-Hilfe-Kurse durchführen. Die Laienhilfe ist in der Rettungskette eine überaus wichtige Instanz. Die Qualität der Ersten Hilfe spielt in Europa eine zentrale Rolle. Viele Menschen, die durchaus auch Erste-Hilfe-Kenntnisse haben, füllen sich in einer Notfallsituation oftmals überfordert. Man sollte deshalb immer einen Grundkurs oder auffrischende Kurse belegen. Die großen fünf Hilfsorganisationen - das DRK, der Arbeiter-Samariter-Bund, die DLRG, die Johanniter-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst - haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) zusammengeschlossen. Zu den Kernzielen der Arbeitsgemeinschaft gehört die Schaffung einheitlicher Ausbildungen, die den medizinischen Forschungsstand reflektieren. In Deutschland gehört seit vielen Jahren der Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM) zum Erwerb der Fahrerlaubnis. Der LSM-Kurs dauert vier Doppelstunden.
Der Paragraf 68 der Fahrerlaubnis regelt die Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe. Nach den Erfahrungen von Studien in der Laienhilfe bei Notfällen wurde vor allem angeregt, dass die Erste-Hilfe-Kurse sehr früh ansetzen und dass die Kurse auch als Auffrischungskurse öfters durchgeführt werden. Vor allem auch die Hilfe bei internistischen Notfällen sollte gestärkt werden. Vor allem Notfallmaßnahmen, wie die Reanimation, die Lagerung des Patienten oder das Anlegen von Verbänden, sollte man beherrschen. Auch zentrale Notfallthemen wie der richtige Notruf sollten geübt werden. Oft sind es vor allem die Angehörigen die Notrufe absetzen. Der Notruf 112 zur nächsten Rettungsstelle sollte die 5 W’s beinhalten: Wo? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Welche Verletzungen? Warten Sie auf Rückfragen! Notrufe sind immer kostenlos - auch übers Handy. Zu den wichtigen Grundregeln der Ersten Hilfe gehört, dass man Ruhe bewahrt. Da viele Unfälle im Haushalt passieren, sollte man einen Verbandskasten zuhause haben. Neben der LSM-Ausbildung und den Erste-Hilfe-Lehrgängen bieten heute die Hilfsorganisationen auch spezielle Lehrgänge für Zielgruppen an, die zum Beispiel als Angehörige oder Pfleger mit bestimmten Risikogruppen täglich zutun haben. Wer sich für die unterschiedlichen Kurse in Erster Hilfe interessiert, findet auf den Seiten der Anbieter viele Informationen zu den Kursangeboten und den regionalen Kontaktdaten.
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