Rechtsgebiete - Seite 2
Das Nachbarschaftsrecht oder Nachbarrecht regelt die Befugnisse eines Eigentümers gegenüber denen anderer, benachbarter Eigentümer. Diese Beschränkung des Verfügungsrechts im Interesse der Nachbarn bezieht sich häufig auf Überbau, Notweg, Grenzen und Belästigungen oder Immissionen jeglicher Art.
Das Nutzungsrecht unterscheidet zwischen schuldrechtlichen oder dinglichen Verfügungen über ein Grundstück oder eine Sache. Beim Nutzungsrecht wird dem Nutzer mittels Vertrag ausschließlich der Besitz dieser Sache verschafft, das Eigentum daran wird hiervon nicht berührt.
Das Schulrecht fasst alle gültigen Rechtsformen, die die Schule betreffen, in länderspezifischen Regelwerken zusammen. Es regelt sowohl die Rechte als auch die Pflichten von Eltern, Schülern, Lehrern, der Schulaufsicht und öffentlichen sowie privaten Schulträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Das Sozialrecht als Teil des öffentlichen Rechts hat in den letzten Jahren im Zuge des verminderten Wirtschaftswachstums und der stetig steigenden Arbeitslosigkeit fortwährend an Bedeutung gewonnen. Dementsprechend ist es auch stärker in den öffentlichen Fokus geraten und wurde einiger, vorrangig der politischen Diskussion geschuldeten, Reformen unterworfen.
Bei der Sozialversicherung handelt es sich um ein gesetzliches Versicherungssystem. Sie dient dem Schutz einzelner Personen in bzw. vor sozialen Notlagen und ist eine gesetzliche Pflichtversicherung.
Im Strafrecht regelt der Staat die gesetzlichen Bestimmungen, die im Falle eines schuldhaft begangenen Unrechts angewendet werden. Diese ziehen, abhängig von dem Straftatbestand, Strafsanktionen nach sich, die sich von geringfügigen Geldstrafen bis hin zu lebenslangen Haftstrafen erstrecken können.
Egal ob man auf See, mit dem Auto, mit der Eisenbahn oder mit dem Flugezeug unterwegs ist. Mit jedem Fortbewegungsmittel muss man sich an Regeln halten, die alle im Verkehrsrecht niedergeschrieben worden sind.
Das Wegerecht regelt die Zufahrt zu einem Grundstück, das nicht an der Straße liegt und dessen Zugang über ein fremdes Grundstück erfolgen muss. Meistens wird das Wegerecht als Grunddienstbarkeit erteilt und in den Grundbüchern des belasteten sowie des begünstigten Grundstücks eingetragen.
Das Wohnrecht regelt die Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils für Personen, die nicht Grundstückseigentümer sind. Das Wohnrecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit und daher weder vererblich, noch kann es veräußert werden; das Recht erlischt mit dem Tod des Berechtigten.
Das Zivilrecht wird auch als Privatrecht bezeichnet. Es regelt die Beziehungen der Bürger untereinander, vor allem durch Verträge. Zum Zivilrecht gehören etwa das Kaufrecht, das Mietrecht, das Familienrecht und das Arbeitsrecht. Die Grundlage des Zivilrechts bildet das bürgerliche Gesetzbuch.