Zuständig für die Arbeitnehmerrechte ist in Deutschland das deutsche Arbeitsrecht. Die rechtlichen Regelungen können aber in Europa sehr unterschiedlich sein. Grundlage für die Rechte stellt der Arbeitsvertrag dar. Er regelt das Arbeitsverhältnis und kann nach bestimmten übergeordneten Maßgaben, wie Bundesgesetze oder Tarifverträge, gestaltet sein. Es gibt spezielle Regelungen, die von besonderer Wichtigkeit sind, zu diesen gehören der Kündigungsschutz, die Lohnfortzahlung oder die gesetzlichen Sozialversicherungsregelungen. Gleiche Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und - gebern werden bei Streitfällen in höchster Instanz vor dem deutschen Bundesarbeitsgericht verhandelt. Besondere Regelungen bei Tarifverträgen müssen hier gesondert bewertet werden. Man unterscheidet bei den Arbeitnehmerrechten in Individualarbeitsrecht und Kollektiven Recht. Das kollektive Recht beinhaltet unter anderem, das Tarifvertragsrecht, inklusive das Recht auf Streik, sowie Rechte in der innerbetrieblichen Mitbestimmung oder auch bei den Beamten das Personalvertretungsrecht. Insgesamt sind die Arbeitnehmerrechte in viele verschiedene Rechtsgebiete untergliedert. So gibt es das Kündigungsschutzgesetz, Mutterschaftsgesetz, Jugendarbeitschutzgesetz oder das Bundesurlaubsgesetz. Darüber hinaus spielen europäische Gesetze eine große Rolle bei den Arbeitnehmerrechten. Wichtige Institutionen sind in Europa auch die christlichen Arbeitnehmerverbände, die sich vor allem um den Erhalt der christlichen Werte in der Arbeitswelt einsetzen.
Es gibt darüber hinaus bestimmte Rechte, die sich langsam durch die Rechtsprechung weiterentwickeln und durchaus unterschiedlich in Europa bewertet werden, zu diesen gehören zum Beispiel die Mobbing-Regelungen. Generell hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf dass vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt. Auch die Sicherheit am Arbeitsplatz spielt eine übergeordnete Rolle. Des Weiteren hat der Arbeitnehmer das Recht auf einen pfleglichen Umgang mit seiner Person und das Recht auf Verschwiegenheit des Arbeitgebers. Bestimmte Regelungen, wie das Recht auf Urlaub, können durch die nationale Gesetze bestimmt werden oder eben über die Branchentarifverträge geregelt sein. In Europa haben die Bürger das Recht in jedem EU-Land zu arbeiten. Arbeitnehmerverbände sind in der Regel die Gewerkschaften. Mitglieder von Gewerkschaften haben darüber hinaus bestimmte Organisationsvergünstigungen. Auch die verschiedenen Kammern, zum Beispiel im Handwerk, sind von zentraler Bedeutung bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Ein besonderer Bereich stellen auch die Rechte bei Menschen mit einer Behinderung dar. Arbeitnehmer können sich bei Bedarf auch an spezialisierte Rechtsanwälte wenden. Es gibt heute für alle Bereiche des Arbeitsrechts spezialisierte Fachanwälte. Wer sich für den Themenbereich interessiert findet über das Internet zahlreiche Informationsanbieter. Alle relevanten Kompetenzträger sind über das Web vertreten und kommunizieren umfangreich.