Arbeitnehmer

Laut allgemeiner Definition ist ein Arbeitnehmer eine Person, die unselbstständige Dienste für einen Arbeitgeber leistet und in innerhalb eines Arbeitsvertrages weisungsgebundene Arbeit leistet. Laut Statistik sind rund 85 Prozent der Erwerbstätigen im Status eines Arbeitnehmers. In den vergangen Jahrzehnten hat sich die Definition von Arbeitnehmer oft verändert. So gibt es zum Beispiel freie/feste Arbeitsverträge, die oft verschwommen sind. Grundsätzlich sind maßgebend, zum Beispiel die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers sowie andere rechtliche Vertragspunkte. Es gibt Berufsgruppen die nicht zu den Arbeitnehmern gezählt werden, unter anderem Beamte, Soldaten, Richter oder Rentner. Arbeitnehmer müssen generell eine vereinbarte Leistung erbringen um dafür Geld zu erhalten. Genau wie die der Arbeitgeber haben die Arbeitnehmer Rechte und Pflichten innerhalb des vertraglichen Bündnisses. Die allgemeinen Grundlagen regelt das Betriebsverfassungsgesetz.

Es gibt zahlreiche spezielle Regelungen für Arbeitnehmer, je nach Branche oder Dienstleistung. Das Arbeitnehmer Entsendegesetz regelt verbindliche Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Es gibt einige Branchen die festgeschriebene Vorschriften für Arbeitnehmer haben, unter anderem im Baugewerbe, Dachdeckergewerbe oder im Maler- und Lackiererhandwerk. Besondere Bedeutung für die Arbeitnehmer haben die jeweiligen Tarifverträge. Hier sollen die Arbeitnehmer mit den Arbeitgebern in eine gleiche Verhandlungsposition gebracht werden. In Deutschland haben Tarifverträge eine lange Tradition. Es gibt unterschiedliche Arten von Tarifverträgen, so unter anderem Manteltarifverträge, die allgemeine Arbeitsbedingungen für eine Branche regeln.