Behinderte

In Deutschland legt das neunte Sozialgesetzbuch die Regelungen über die Rehabilitation und Teilnahmen behinderter Menschen fest. Unter anderem werden Themen aufgegriffen, die sich mit sozialen Leistungen befassen, um Menschen mit einer Behinderung am Arbeitsleben und im Gemeinschaftsleben zu unterstützen. Im Teil 2 werden auch Regelungen definiert, die sich mit Menschen befassen, die schwere Behinderungen haben. Hier sind Menschen gemeint, die zum Beispiel ein Recht auf einen Schwerbehindertenausweise haben. Je nach anerkannten Grad der Behinderung können unterschiedliche Leistungen den Menschen im Alltag helfen. Zuständig sind in Deutschland die Versorgungsämter. Die Ämter stellen auch die Behindertenausweise aus. Gegen den Bescheid können die Betroffen natürlich rechtlich vorgehen, sofern die amtliche Feststellung nicht zutreffend erscheint. Es gibt eine Reihe von Rechten, die mit mittleren und schweren Behinderungsgraden einhergehen. Zum Beispiel kennt das Arbeitsrecht für Menschen mit einer Behinderung besondere Regelungen im Kündigungsschutz. Weitere wichtige Rechte sind unter anderem: der Schutz vor Diskriminierung; besondere Regelungen zu den behindertengerechten Arbeitsplätzen oder auch besondere Urlaubsregelungen. Im Kern möchte der Staat damit den Menschen helfen, als gleichberechtigte Bürger am Leben teilzunehmen, sofern es natürlich die körperlichen und geistigen Hindernisse zulassen. In Deutschland gibt es für Menschen mit einer Behinderung besondere Arbeitsstätten, die WfbM/Werkstatt für behinderte Menschen heißen. Die Integration von behinderten Menschen spielt eine zentrale Rolle in den Werkstätten, die auch aus Rehabilitationssicht sehr wichtig sind. Die Werkstätten sind bedingt gedacht als rein gewinnorientierte Unternehmen, was ihren sozialen Stellenwert besonders aufwertet. Menschen mit einer Behinderung können auch flankierende soziale Leistungen erhalten, zum Beispiel bei Fragen der Mobilität oder des Wohnens. In Deutschland gibt es zahlreiche staatliche Institutionen, die sich auf Bundesebene oder Landesebene für Behinderte einsetzen.

Vor allem auch die Kirchen spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Menschen mit einer Behinderung. So gibt es zum Beispiel Berufsbildungswerke, die Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zur Seite stehen. In Deutschland gibt es auch zahlreiche gemeinnützige Selbshilfeverbände, zum Beispiel den Allgemeinen Selbsthilfeverband Deutschlands. Bekannt sind auch Vereine wie die Deutschen Behindertenhilfe - Aktion Mensch, die Lotterieeinnahmen und Spenden seit über 40 Jahren sammelt. Auch gibt es zahlreiche Stiftungen, die sich für bestimmte Menschen mit einer Behinderung einsetzen und die spezifischen Satzungen auf die speziellen Belange der Gruppe zugeschnitten haben. Die Vereine und Stiftungen sind immer auf Spenden angewiesen und leisten wichtige Integrationshilfen.

Es gibt auch Verbände, die sich auf bestimmte Behindertengruppen ausgerichtet haben, so zum Beispiel auf Menschen mit körperlichen Behinderungen. Neben den privaten und institutionellen Einrichtungen gibt es eine Reihe von Selbsthilfegruppen, die sich lokal oder über Internet organisieren haben und kommunizieren. Wer sich für Angebote von Menschen mit und ohne Behinderung in diesem Themenkontext interessiert, findet gerade über das Internet zahlreiche qualifizierte Informationen. Auch Behörden, wie die Agenturen für Arbeit oder die Länderbehörden für Menschen mit einer Behinderung sowie die kirchlichen Vertretungen haben viele nützliche Informationen und Hinweise auf ihren Internetangeboten.