Arbeitgeber

In Deutschland regelt das Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In Arbeitnehmerverbänden sind die jeweiligen Branchenarbeitgeber organisiert und veröffentlichen ihre gemeinsamen Interessen. Eine der wichtigsten Aufgaben der Arbeitgeberverbände ist es, die jeweiligen Tarifverträge auszuarbeiten. Zu den größten Arbeitgeberverbänden gehört der Verband Gesamtmetall sowie der Arbeitgeberverband Chemie. Der Dachverband der Arbeitgeberverbände ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Der Bundesverband hat seinen Sitz in Berlin. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat 54 Bundesfachverbände und 14 Landesvereinigungen. Die Rechtsformen des Arbeitsgebers können unterschiedliche sein, so gibt es Arbeitgeber als natürliche Personen oder als juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und Sonderformen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehen eine gemeinsame vertragliche Einigung ein, die mit beidseitigen Rechten und Pflichten versehen ist. Die Grundlegende Ordnung zwischen den Parteien regelt das Betriebsverfassungsgesetz. Das Betriebsverfassungsgesetz hat eine über 100jährige deutsche Historie. Anfang 2001 wurde das Betriebsverfassungsgesetz in Teilen Novelliert. Insbesondere der Umgang mit dem Betriebsrat ist in dem Gesetz regelt. In Deutschland werden die Begriffe Arbeitgeber oder Unternehmer oft mit negativen Assoziationen versehen, was in anderen Ländern oft nicht der Fall ist.