Was in Deutschland und Österreich die GmbH als Kapitalgesellschaft, ist für kleinere und mittelständische Unternehmen in Großbritannien, die Limited Company, als Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung. Im Gegensatz zu den hohen Kapitaleinlagen, die in Deutschland, Schweiz und Österreich gefordert werden, kann man die Limitedts ab einen Euro gründen. Es gibt in Großbritannien unterschiedliche Formen der Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Grundsätzlich sind GmbH und Limited Company unterschiedlich strukturiert. Limited Companies sind oft private Gesellschaften in Form von Aktiengesellschaften. Man unterscheidet zwischen Ltd./Private Limited Company by Shares, die für kleinere Unternehmen sinnvoll sind; und der PLC/Public Limited Company, die für börsennotierte oder größte Firmen als Gesellschaftsform eingetragen wird. Darüber hinaus gibt es noch Form, bei der die Aktionäre einen bestimmten Betrag als Garantie vereinbaren, falls die Gesellschaft insolvent wird. Diese Limited-Form nennt man Private Limited Company by Guarantee. Die Non-Profit-Limited-Form ist CLG/Company Limited by Guarantee. Die meisten Firmen führen in Großbritannien das Kürzel Ltd. oder PLC. Limited Companies können von einer Person oder mehreren Shareholders gegründet werden. Es müssen ein Geschäftsführer und ein Sekretär bestellt werden. Ist die Unternehmung nicht in Großbritannien, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, unter anderem wird ein Verwalter in Großbritannien bestellt, auch wird die Ltd. nach den üblichen britischen Vorschriften gegründet und in das Register eingetragen.
Rechtlich gesehen unterliegt dann die Geschäftstätigkeit des Unternehmens dem Land in dem die Firma ihren Sitz hat und die Organe und Vertretungsbefugnisse unterliegen dem Recht in Großbritannien. Gründet man eine Firma als Limited Company mit der Geschäftstätigkeit und dem Sitz zum Beispiel in Deutschland, so wird die Kapitalgesellschaft in Deutschland steuerlich veranlagt und muss ihre Bilanzen erstellen. Eine Variante der Jahresbilanz geht an das britische Handelsregister (Companies House). Limited’s sind in Deutschland und anderen europäischen Ländern bezüglich der Haftung rechtlich umstritten. Es gibt inzwischen eine Vielzahl von rechtlichen Entscheidungen, die man berücksichtigen sollte. Viele professionelle Firmen haben sich auf die Gründung und Abwicklung bei Limited Companies spezialisiert. In Anbetracht der vielen neuen Aspekte, die im Ausland bei Firmengründungen und dem Betrieb beachtet werden müssen und natürlich der Amtssprache, macht es durch aus Sinn, externe Dienstleister einzubinden. Es gibt zahlreiche Optionen zur Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, auch außerhalb Großbritanniens. Welche der richtige unternehmerische Weg ist hängt in erster Linie von der Geschäftstätigkeit, Haftungsaspekten und Umsätzen ab. Geschäftsführer und andere Kompetenzträger innerhalb der Organe tragen, wie auch auf dem europäischen Festland üblich, eine besondere Verantwortung für die betriebswirtschaftliche Sorgfalt.