In den letzten Jahren sind die ausländischen Firmengründungen immer beliebter geworden. Mit dem Informations- und Medienzeitalter kam auch die Globalisierung der Wirtschaft ins öffentliche Licht. Selbst für kleine Personenunternehmen kann es sich heute betriebswirtschaftlich lohnen, eine Firma im Ausland zu gründen. Existenzgründungen im Ausland sollten aber genau durchdacht werden. Vor allem Firmen, die im Internetgeschäft tätig sind, siedeln ihr Unternehmen im Ausland an. Dabei stehen nicht im steuerliche oder betriebswirtschaftliche Aspekte im Vordergrund, sondern oft auch die rechtlichen Regelungen in der nationalen Branchenhaftung. Gerade Internetfirmen müssen sich mit nationalen und internationalen Haftungsregelugen auseinandersetzen. Bei Entscheidungsfindungsprozessen helfen unterschiedliche Informationsanbieter. Zum einem geben die ausländischen Handelskammern Auskunft, zum anderen gibt es einige Unternehmen, die sich vor allem auf die Beratung, Gründung und Betreuung von Firmen in Großbritannien oder Übersee spezialisiert haben. Seit 2003 sind die britischen Gesellschaftsformen, wie Limitedts, in vielen Ländern Europas rechtlich zulässig. Besonders für Existenzgründer, die nicht über viel Einlagekapital verfügen, sind die ausländischen Gesellschaftsformen interessant.
Bei der Gründung von Gesellschaften im Ausland sollte man aber genau die Vor- und Nachteile abwägen. Oft stehen bei kleineren Existenzgründungen die Umsätze in keinem Verhältnis zu den ausländischen Verwaltungskosten. Für Existenzgründer,
Kleinere oder mittelgroße Unternehmen, gibt es eine Vielzahl von Informationen über ausländische Fördermaßnahmen und Kreditmöglichkeiten über das Internet. Die Finanzierung über ausländische Kapitalgeber wird immer beliebter. In vielen Ländern ist die Bereitschaft Risikokapital einzusetzen größer als in Deutschland. Existenzgründungen im Ausland müssen aber nicht zwangsläufig und ausschließlich unternehmerisch gesehen werden. Immer mehr Menschen im deutschsprachigen Raum wollen aus unterschiedlichen privaten Gründen ins Ausland und gründen deshalb vor Ort eine Firma. Grundsätzlich ist die Berufs- und Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU rechtlich verbrieft. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, in denen besondere stattliche Hoheiten auf dem Spiel stehen, sind noch rechtliche Unklarheiten vorherrschend. Grundsätzlich sollte man sich über die speziellen ausländischen Gegebenheiten bei professionellen Beratungsunternehmen erkundigen und sich zum Beispiel über das Internet fundiert informieren.