Leasing

Das Leasing von Fahrzeugen ist seit vielen Jahren eine interessante Finanzierungsalternative. Der Leasing-Geber überlässt dem Leasing-Nehmer das Leasing-Gut und bekommt hierfür monatliche Raten. Nach Ablauf des Leasing-Vertrages geht das Leasing-Gut wieder zurück oder kann käuflich erworben werden. Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe, dem Alter und der Laufzeit entsprechend, in einem betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand sein. Bei Kfz-Leasing-Verträgen mit Andienungsrecht muss der Leasing-Nehmer das Fahrzeug zum kalkulierten Restwert kaufen, sofern der tatsächliche Wert unter dem kalkulierten Wert liegt. Grundsätzlich bringt das Leasing unter anderem die Vorteile, dass man keine Eigenkapitalbindung hat; die Liquidität erhalten bleibt; oder man steuerliche Absetzungen vollziehen kann. Man hat auch Planungssicherheit zu meist günstigen Konditionen. Leasing-Angebote werden vor allem bei Neuwagen angeboten. Es gibt auch Anbieter die Gebrauchtwagen oder Vorführwagen verleasen. Größere Unternehmen oder Behörden leasen meist ihre ganze Flotte. Viele Landespolizeien haben zum Beispiel ihre neuen Streifenwagen geleast. Meist werden bestimmte Rahmenverträge mit den Leasing-Geber vereinbart. Leasing-Verträge werden maßgeblich bestimmt von den Faktoren Nutzungsdauer, Kilometerleistung, Marktwertentwicklung und den Absichten des Leasing-Nehmers bei Vertragsende. Es gibt verschiedene Arten des Kfz-Leasings. Man kann zwischen Kilometerabrechnungsverträgen oder Restwertverträgen unterscheiden. Das Kilometer-Leasing ist vor allem für Leasingnehmer interessant, die ihre Fahrleistung klar abschätzen können und wissen, dass sie das Fahrzeug zurückgeben wollen. Vor Vertragsbeginn sollte man die Kosten pro zusätzlich gefahrene Kilometer und die Laufleistung der Anbieter vergleichen. Am Vertragsende übernimmt der Leasing-Geber das Fahrzeug und trägt das Restwertrisiko. Mehr- und Minderkilometer werden verrechnet.

Man hat bei Kilometerabrechnungs-Verträgen meist niedrige monatliche Belastungen und kann die Ratengestaltung nach dem Werteverlauf des Fahrzeuges gestalten. Es gibt keine Restwertabrechnung oder ein Verwertungsrisiko zum Ablauf des Vertrages. Wer über die Verwertung des Fahrzeuges nach Vertragsablauf entscheiden will, der kann einen Restwertvertrag abschließen. Man kann am Vertragsende entscheiden, ob man das Fahrzeug kaufen möchte. Nach den Laufzeitwünschen werden die Kilometerleistungen und der Restwert des Leasing-Fahrzeugs kalkuliert. Über Leasing-Raten, evtl. mit einer Sonderzahlung bei Vertragsbeginn, und dem Restwert wird der Vertrag abgeschlossen. Ist der Restwert des Leasing-Fahrzeuges geringer als kalkuliert, muss der Leasing-Nehmer die Differenz übernehmen. Ist der tatsächliche Restwert höher, so bekommt der Leasing-Nehmer eine hohe Prozentquote vom Mehrerlös. Der höhere Restwert des Leasing-Fahrzeuges kann auch mit einem neuen Leasing-Vertrag als Gutschrift verrechnet werden. Der Leasing-Nehmer trägt bei dieser Form das Restwertrisiko. Solche Leasing-Verträge sind vor allem für Leasing-Nehmer interessant, die keine genaue Kilometerleistung abschätzen können.