Jahreswagen können eine gute Alternative zu Neuwagen sein. Neufahrzeuge verlieren vor allem im ersten Jahr viel an Wert. Jahreswagen sind Fahrzeuge, die nicht älter als 12 Monate seit Erstzulassung sind. Jahreswagen kommen häufig von Werksangehörigen, die neue Fahrzeuge der Automobilhersteller zu Werkskonditionen erhalten haben. Auch Leasingfirmen oder Mietwagenfirmen bieten häufig ihre Neufahrzeuge innerhalb eines Jahr nach Erstzulassung an. Die Jahreswagen der Autovermietungen sollte man genau prüfen, da die Fahrzeuge zwar relativ neu sind, aber häufig von vielen Fahrern benutzt wurden. Oft bieten auch Unternehmen Jahreswagen an, die Fahrzeuge der Mitarbeiter waren. Jahreswagen sind vor allem für Käufer interessant, die die Wertminderung im ersten Jahr vermeiden wollen und trotzdem ein neues Modell suchen. Die Preise der Jahreswagen können bis zu 40 Prozent günstiger sein. Die Jahreswagen der Anbieter sind meist scheckheftgepflegt und haben Werksgarantien. Laut Bundesministerium der Finanzen bekommt man die Umweltprämie nicht, wenn man einen Jahreswagen von einer privaten Person kauft. Die Umweltprämie oder Abfrackprämie erhält nur, wer ein neues Auto beim Händler oder Hersteller erwirbt.
Jahreswagen sind sowohl für die zahlreichen Werkangehörigen als auch die späteren Käufer eine gute Sache. Die Werkangehörigen bekommen einen Neuwagen zu besonderen Personalrabatten und verlieren wenig Geld beim Verkauf des Jahreswagens. Es gibt in Fragen der Versteuerung von Jahreswagenrabatten für Werkangestellte inzwischen klare Richtlinien. Bei der Verteuerung dürfen Angestellte zwischen zwei Methoden wählen. Es gibt hierzu ein Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2006 (BFH vom 05.09.2006 VI R 41/02). Über das Internet findet man eine Vielzahl an Angeboten von Jahreswagen für alle Modelle. Jahreswagen werden auch häufig von den Autohändlern angeboten.