Der Gebrauchtwagenmarkt hat sich vor allem durch das Internet dynamisch entwickelt. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2007 sind die Rechte der Käufer nochmals gestärkt worden. Nach dem BGH-Urteil kann der Käufer den Wagen innerhalb von sechs Monaten gegen Rückgabe des Geldes zurückgeben, wenn sich ein Mangel zeigt. Die Beweislast trägt der Verkäufer. Der Verkäufer muss nachweisen, dass das Auto zum Zeitpunkt des Kaufes in Ordnung war. Für das Finanzamt ist ein Fahrzeug, das nicht älter ist als sechs Monate und nicht mehr als 6000 Kilometer gefahren wurde, ein Neuwagen. Man muss dann die gesetzliche Mehrwertsteuer bei der Einfuhr in ein EU-Land bezahlen. In Deutschland gibt es viele Möglichkeiten den Wert des Fahrzeuges zu bestimmen. Man kann zum Beispiel den Gebrauchtwagen über den ADAC oder die DEKRA bewerten lassen. Durch die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) wird zumindest die Verkehrstauglichkeit dokumentiert. Die Schwacke-Liste ist eine wichtige Hilfe bei der Bewertung des Fahrzeugwertes. Die Deutsche Automobiltreuhand (DAT) bietet ebenfalls Gebrauchtwagenbewertungen an. Beide Anbieter sind im Internet präsent und bieten kostenpflichtige Services an. Händler und gewerbliche Verkäufer sind zu einer Gewährleistung von zwei Jahre verpflichtet, die sie bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr begrenzen. Praktisch gibt eine Gewährleistung von einem Jahr, die allerdings nicht uneingeschränkt gilt.
Mängel auf Grund des üblichen Verschleißes sind nicht Bestandteil der Gewährleistung. Die Bewertung des normalen und außergewöhnlichen Verschleißes ist letztendlich eine Frage der Gerichte. Gerichtsurteile in diesem Zusammenhang findet man im Internet. Bei Privatverkäufern ist die Gewährleistung meistens komplett ausgeschlossen. Man sollte deshalb den Gebrauchtwagen genau prüfen und alle Mängel festhalten. Die Verkäufer sind verpflichtet wahrheitsgemäße Aussagen zum Zustand des Gebrauchtwagens zu machen. Dies gilt insbesondere auch bei evtl. Unfallschäden. Gewerbetreibende sind immer gut beraten ein Gutachten zu erstellen. Vor allem auch Besitzer von Oldtimern oder Youngtimern sollten den Zustand und den Wert prüfen lassen. Die DEKRA bietet zum Beispiel Wertgutachten für Oldtimer und Youngtimer an. Man findet im Internet zahlreiche Ratgeber zum Thema Gebrauchtwagenkauf. Die Automobilclubs bieten zum Beispiel solche Informationen an, die man teils kostenfrei downloaden kann. Oft ist es besser eine Checkliste zu erstellen oder einen Partner mitnehmen, der evtl. auch Schäden sieht. In den Autobörsen werden viele Informationen zu dem Thema Gebrauchtwagenkauf kommuniziert. Hier findet man auch vereinzelt Berichte zu den Modellen und den damaligen typischen Mängeln.