Als Gutachter werden Personen bezeichnet, die über eine fachspezifische Sachkunde und zudem über eine staatliche Legitimation verfügen. Der Gutachter gibt dabei eine fachbezogene, schriftliche Stellungnahme zu seinem Fachgebiet ab. Das Aufgabengebiet von Kfz-Gutachtern besteht in der Hauptsache in der Abnahme von Abgas- und der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchungen. Ferner sind sie verantwortlich für die Abnahme von baulichen Veränderungen an dem zu überprüfenden Kraftfahrzeug. Außerdem zeigen sie sich zuständig für die Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung.
Arbeitsmöglichkeiten bieten den Kfz-Gutachtern die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen, wie die DEKRA, GTÜ und der TÜV. Weiterhin gibt es eigene Kfz-Gutachter bei der Instandsetzung der Bundeswehr. Sachverständigenabnahmen finden im Westen in den Abnahmestellen des TÜVs statt. Im Osten Deutschlands zeigt sich die Dekra verantwortlich.
Die gesetzlichen Regelungen zu den Überwachungsorganisationen befinden sich im Kraftfahrzeugsachverständigengesetz (KfSachVG). Die Tätigkeit der Kfz-Sachverständigen ist juristisch in der Anlage VIIIb der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) niedergelegt. Innerhalb der amtlich anerkannten Prüfer findet eine Unterscheidung anhand ihrer Amtsbefugnisse statt. Es existieren Prüfer mit Teilbefugnis, amtlich anerkannte Prüfer, sowie amtlich anerkannte Sachverständige mit Teilbefugnis. Ferner gibt es staatlich anerkannte Sachverständige, die sich in ihrem Aufgabenbereich und den Arbeitsvoraussetzungen von den oben genannten Gruppen abgrenzen.
Kfz- Gutachter müssen gewissen Auflagen erfüllen, um ihre Tätigkeit ausüben zu können. Dazu gehören ein Mindestalter von 24 Jahren, sowie eine Arbeitserfahrung als Meister oder Ingenieur von mindestens 18 Monaten. Außerdem ist es notwendig die Zuverlässigkeit durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachzuweisen. Eine körperliche und geistige Eignung ist ebenfalls Voraussetzung für die Tätigkeit als Kfz-Gutachter. Die betreffende Person muss zu Ausübung an einer technischen Prüfstelle angestellt sein und eine Ausbildungszeit von mindestens 6 Monaten absolviert haben. Außerdem ist es nötig, dass KFZ- Gutachter alle Fahrerlaubnisklassen, mit Ausnahme von D und DE, inne haben. Sollen die Ausnahen ebenfalls geprüft werden, müssen diese auch vorliegen. Neben diesen allgemeinen Zugangsvoraussetzungen existieren noch Weitere, die sich nach der Tätigkeit richten. In Bezug auf den Sachverständigen sind dies ein abgeschlossenes Studium als Diplom Ingenieur Maschinebau, Fahrzeugbau oder Elektrotechnik. Amtlich anerkannte Prüfer und Sachverständige mit Teilbefugnis müssen mindestens über ein Fachhochschulstudium oder einen Bachelor in den oben genannten Studienzweigen verfügen. Prüfer mit Teilbefugnis benötigen einen Meisterbrief im Kfz-Bereich.
Die Tätigkeitsbereiche der Kfz-Gutachter sind wie folgt gestaffelt. Amtlich anerkannte Prüfer mit Teilerlaubnis können Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Abgasuntersuchungen, sowie Untersuchungen zur gewerblichen Personenbeförderung durchführen. Auch die Inspektion von Gefahrguttransportern ist zulässig. Der anerkannte Prüfe besitzt dieselben Arbeitsfelder, jedoch darf er zusätzlich Änderungsabnahmen, Gutachter über den Oldtimerstatus und Fahrerlaubnisprüfungen durchführen. Im Falle der Sachverständigen mit Teilerlaubnis kommen zu den letztgenannten noch Gutachten über die Erteilung von Einzelbetriebserlaubnissen hinzu. Dem amtlich anerkannten Sachverständigen stehen dieselben Befugnisse zu mit der Erweiterung um Gutachten zur Erteilung von Allgemeinen Betriebserlaubnissen und Gutachten zur Erteilung von Einzel- und Allgemeinen Bauartgenehmigungen. Ferner können diese Fahrlehrerprüfungen abnehmen.