Scheidungsanwälte sind für eine Ehescheidung zwingend erforderlich. Da der Antrag auf Scheidung einer Ehe von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden muss, ist es notwendig, dass zumindest eine Partei anwaltlich vertreten ist. Dies ist bei einer einvernehmlichen Scheidung der Fall oder dann, wenn die Gegenpartei während des Scheidungsverfahrens keine eigenen Anträge stellen will.
Eine Ehescheidung ist nicht nur ein sehr emotionales Gerichtsverfahren, sie hat auch weitreichende Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der ehemaligen Ehepartner - und dies auf lange Jahre hin. Aus diesem Grund hat es der Gesetzgeber zur Bedingung gemacht, dass zumindest eine Partei bzw. ein Ehepartner anwaltlich vertreten wird. Da ein Scheidungsantrag nur von einem Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden kann, ist zumeist der scheidungswillige Partner derjenige, der einen Anwalt seines Vertrauens auswählt und ihm das Mandat zur Beantragung und Durchführung des Scheidungsverfahrens erteilt. Doch mit dem bloßen Antrag allein ist es noch nicht getan. Weitere Entscheidungen müssen getroffen werden, deren Inhalt und Tragweite sich oftmals erst während des laufenden Scheidungsverfahrens ergeben. Da sich bei diesen Überlegungen und Entscheidungen die Gefühle und Emotionen nicht beiseite schieben lassen, ist es ratsam, sich hierbei von einem “gefühlsneutralen” und loyalen Scheidungsanwalt unterstützen und beraten zu lassen.
Ein Ehescheidungsverfahren endet nicht zwangsläufig mit dem Scheidungsurteil. Weiter gilt es, die Fragen des Unterhalts für den Ehepartner und die Kinder zu klären; die Wohnungsfrage wird oft im Rahmen des Scheidungsprozesses aufgeworfen, der Hausrat muss aufgeteilt und die Vermögensfragen geklärt werden. Bei minderjährigen Kindern ist das Besuchs- und Umgangsrecht zu regeln, das Sorgerecht muss festgelegt werden, und auch der Unterhalt bedarf einer ständigen Überprüfung und Neufestlegung. Bei all diesen Fragen und Problemen sollten erfahrene Scheidungsanwälte zu Rate gezogen werden. Auch bei einer anscheinend einvernehmlichen Scheidung übersehen die Ehepartner selten die Folgen und Konsequenzen, die sich aus den Veränderungen, die eine Scheidung nach sich zieht, im Einzelnen ergeben.
Gerade bei Frauen, die lange Zeit nicht berufstätig waren und sich um Kinder und Haushalt gekümmert haben, ist es sehr wichtig, dass die Fragen des Versorgungsausgleichs und der damit verbundenen Rentenansprüche genau geklärt werden. Alle sogenannten Folgeverfahren lassen sich mit dem Scheidungsverfahren verbinden und in diesem Rahmen relativ kostengünstig gerichtlich regeln. Oft wird aus Kostengründen auf einen zweiten Scheidungsanwalt verzichtet, was sich in manchen Fällen als wirtschaftliche Katastrophe herausstellte. Da der Anwalt, der den Scheidungsantrag eingereicht hat, nur seinen eigenen Mandanten vertreten und beraten kann, ist es ihm nicht möglich, auch die wirtschaftlichen Belange des gegnerischen Ehepartners zu berücksichtigen. Gerade bei den Fragen des Zugewinnausgleichs, bei dem das Vermögen der Eheleute aufgeteilt wird, ist es wichtig, beide Parteien umfassend über ihre finanziellen Verhältnisse aufzuklären und zu beraten. Das Gleiche gilt für alle Fragen hinsichtlich der zukünftigen Rente und des Ehegattenunterhalts. Es sollte daher genauestens bedacht werden, ob die Kosten eines zweiten Scheidungsanwalts sich letztendlich doch auszahlen und dem wirtschaftlich nicht so gut gestellten Ehepartner womöglich in anderer Hinsicht wieder zugute kommen. Besonders im Hinblick auf das heikle und für die Parteien sehr schmerzhafte Scheidungsverfahren sollte man auf den Beistand von Scheidungsanwälten nicht verzichten, damit das ohnehin sehr emotional aufgeladene Procedere nicht auch noch unnötige finanzielle Nachteile nach sich zieht, die bei einer sachgemäßen Prozessvertretung vermeidbar gewesen wären.