Die Rechtsberatung ist der Kern jeder juristischen Tätigkeit. Entsprechend ist auch die gesetzliche Handhabe der rechtlichen Normen, die dieser Rechtsberatung zugrunde legen. So ist die deutsche Rechtsberatung zunächst im so genannten Rechtsberatungsgesetz in rechtlicher Form geregelt. Insbesondere reglementiert und monopolisiert das Rechtsberatungsgesetz die Rechtsberatung im Inland. Diese kann etwa nur durch einen bestimmten Personenkreis, der eine bestimmte Ausbildung nachzuweisen hat, geschehen. Dies ist nach den Regeln des Rechtsberatungsgesetzes nur bei Rechtsanwälten und -beiständen, Steuerberatern und Patentanwälten der Fall. Damit war etwa bisher eine Rechtsberatung durch Banken, Architekten oder andere Kompetenzträger unmöglich. Dies wird sich jedoch zum 1. Juli 2008 ändern. Hier erwächst das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Rechtskraft, welches das weite Feld der Rechtsberatung erheblich umgestalten wird.
Dies ändert jedoch vorrangig nichts an einigen problematischen Streitfragen, die vor allem aus dem Wandel der technischen Möglichkeiten in der Kommunikation resultieren. Vor allem handelt es sich dabei um die so genannte Online Rechtsberatung, also eine Form der Rechtsberatung, die vornehmlich über das Internet stattfindet. Der Mandant hat also hauptsächlich nur elektronischen Kontakt mit seinem Anwalt. Dies kann dabei in verschiedener Weise geschehen. So können Anwälte auf den Internetseiten ihrer Kanzleien bestimmte Kontaktformulare einrichten, über diese die Mandaten konkrete Rechtsfragen an den tätigen Anwalt richten können. Die Vergütung geschieht dann in der Regel auf klassischem Wege. Darüber hinaus gibt es aber auch vollständige Online Kanzleien, die ihre Tätigkeit ausschließlich über das Internet ausüben. Hier wird für jeden Mandanten eine Art elektronische Akte angelegt, die dieser auch stets Online einsehen kann. Der konkrete Sachverhalt kann nun vom Mandanten innerhalb dieser Akte in eine Eingabemaske eingesehen werden. Im folgenden findet eine elektronische Ermittlung der anfallenden Kosten statt. Stimmt der Mandant diesen zu, wird der Sachverhalt zur Bearbeitung an einen Anwalt übermittelt. Dieser fertigt ein Rechtsgutachten an und sendet dieses per eMail an den Mandanten. Im folgenden wird die Auskunft vergütet, meist über ein Lastschriftverfahren, gelegentlich aber auch durch spezielle Online Zahlungsmittel.
Trotz dieser erheblichen Unterschiede zur der Rechtsberatung im klassischen Sinne richtet sich auch Online Rechtsberatung nach den Normen des noch geltenden Rechtsberatungsgesetzes. Entsprechend umstritten war demnach auch die Frage nach der Zulässigkeit einer derartigen Rechtsberatung über das Internet. Ähnlich wie bei der Problematik der telefonischen Rechtsberatung, die mittlerweile völlig unproblematisch und anerkannt ist, konnte die Frage der Zulässigkeit erst nach einem Urteil des Bundesgerichtshof geklärt werden, welches die Online Rechtsberatung für grundsätzlich Zulässig erklärte. Vor diesem Urteil beschäftigten sich zahlreiche deutsche Gerichte mit diesem wettbewerbsrechtlichen Problem. Trotz der Zulässigkeit der Online Rechtsberatung bestehen nach wie vor einige Probleme, die sowohl im Rechtlichen als auch Tatsächlichen schwer zu lösen sind. Dies gilt zunächst etwa für die notwendigen Sicherheitseinrichtungen der Internetseiten des beratenden Anwalts. So unterliegt die Tätigkeit des Anwalts schließlich einer so genannten anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, die dieser durch verschiedene Tätigkeiten sicher stellen muss. Insofern fragt sich zuerst, ob den Anwalt aufgrund dieser Schweigepflicht die Verpflichtung trifft, seine Seite über bestimmte Sicherheitsstandards oder Verschlüsselungstechniken zu sichern. Bejaht man diese Pflicht, stellt sich des Weiteren die Frage nach der konkreten Ausgestaltung dieser Technik. Darüber hinaus sind auch die kostenrechtlichen Aspekte nicht hinreichend geklärt. Dies gilt in besonderem Maße für die Verteilung der Kosten einer Online Rechtsberatung zwischen dem Gegner des Mandanten und der Rechtsschutzversicherung.