Ohnmacht - Synkope / Kollaps / Zusammenbruch

Definition

Ohnmacht oder medizinisch Synkope umschreibt den Zustand einer kurzzeitigen Bewußtlosigkeit, die in der Regel unter einer Minute dauert und durch eine Mangeldurchblutug des Gehirns ausgelöst wird. Ursächlich für die Ohnmacht können unterschiedliche akute oder chronische Erkrankungen sein, die man immer mit dem Arzt besprechen sollte. Ohnmachtsanfälle oder Zusammenbrüche können oft mit Sturzverletzungen einhergehen.

Ursache

Man unterscheidet in verschiedene ursächliche Formen der Ohnmacht. Die Mangeldurchblutung des Gehirns kann vaskuär bedingt sein d.h., dass Blutverluste, niedriger Blutdruck, mechanische Ereignisse (Schock), Schmerzen oder Kreislaufstörungen ursächlich für die Ohnmacht sein können. Ebenso können Herz-Kreislauferkrankungen, gehirnbetreffende Erkrankungen oder akute und chronische Stoffwechselstörungen als Ursache auftreten.

Symptome

Meistens gehen der Ohnmacht allgemeine Schwächesymptome voraus. Es wird den betroffen plötzlich “schwarz vor Augen”. Schwindel, Übelkeit, Pulsveränderungen oder Krämpfe können auftreten. Nach der Ohnmacht sind die Betroffenen meistens wieder ansprechbar.

Diagnose

Leichte Ohnmachtsanfälle sind in der Regel nicht lebensbedrohlich, trotzdem sollten Ohnmachtsanfälle oder Zusammenbrüche mit dem Arzt besprochen und untersucht werden, um die ursächlichen Erkrankungen, so früh wie möglich zu therapieren. Allgemeine körperliche Untersuchungen, Puls-, Blut- und Blutdruckuntersuchungen können je nach Krankheitsbild ebenso durchgeführt werden, wie erweiterte organische und bildgebende Untersuchungen.

Therapie

Die Behandlung richtet sich nach den ursächlichen Krankheitsbildern und Symptomen. In vielen Fällen, in denen niedriger Blutdruck vorliegt, können schonende konventionelle oder alternative durchblutungsfördernde Therapien helfen.

Prävention

Bei einer leichten Ohnmacht sollte man den Betroffenen in eine ruhige und stabile Liegestellung bringen und die Beine etwa etwas anheben. Nach dem Erwachen sollte man den Betroffenen noch liegend oder sitzend etwas Ruhe gönnen und ihn nicht gleich aufstehen lassen. Bei leichten Ohnmachtsanfällen, die nur wenige Sekunden dauern, ist es oft nicht notwendig einen Notruf zu initiieren.

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