Das Verkehrsrecht wird in verschieden Unterrechte gegliedert. Hier gibt es zunächst das Straßenverkehrsrecht, das Luftfahrtrecht, das Seerecht, das Eisenbahnrecht und das Recht des Verkehres auf Wasserstraßen. Das Straßenverkehrsrecht umfasst vier Teilbereiche. Das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht, das Zulassungsrecht und das Fahrerlaubnisrecht. Das Verkehrsstrafrecht umfasst das Ordnungswidrigkeitengesetz, welches vorsieht für ein Vergehen nur ein Bußgeld als Strafe zu verhängen. Die wichtigsten Gesetze wurden in der Straßenverkehrsordnung festgehalten. Sie regelt Rechte und Pflichten eines Jeden der am Straßenverkehr beteiligt ist. Allerdings findet das Verkehrsrecht nicht nur auf Straßen Anwendung, sondern auch dort wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Dies können zum Beispiel Parkhäuser oder Parkplätze sein. Beim Personen- und Güterverkehr wurden in Deutschland die meisten Regeln aus dem internationalen Recht übernommen und stimmen somit mit den weltweit geltenden Gesetzen größtenteils überein. Das Luftverkehrsrecht bezeichnet das Recht der Verkehrszulassungen von Fluglinien. Hauptsächlich gelten seit dem Warschauer Abkommen vom Jahre 1929 und seit der EG-Verordnung der Europäischen Union aus dem Jahre 2004 internationale Rechte im Luftverkehrsrecht. Als Eisenbahnrecht werden die rechtlichen Grundlagen vom Bau und Betrieb von Schienenfahrzeugen bezeichnet. Zur Zeit ist dieses Recht noch deutlich unter nationalen Regelungen festgehalten. Immer mehr und mehr werden aber hauptsächlich internationale Regelungen zu Grunde gelegt. Die wichtigste Verordnung im Eisenbahnrecht ist die Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung. Der Sinn der Verordnung besteht hauptsächlich darin sicher zustellen, dass sämtliche Bahnanlagen sicher und in Ordnung sind. In der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung sind unter anderem zu Grunde gelegt: die Mindestanforderung an Bahnfahrzeugen, der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenbahnen, die Regelung des Eisenbahnbetriebes und außerdem legt sie die gesundheitlichen Anforderungen an Bediensteten im Eisenbahnverkehr fest. Die Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung basiert immernoch auf dem Exemplar, welches im Deutschen Reich im Jahre 1904 entwickelt worden ist. Im Jahre 1905 trat die Verordnung in Kraft und legte die Normen von Bau und Nutzung der deutschen Haupteisenbahnen fest sowie die Betriebsordnung von Haupt- und Nebenbahnen. Das Recht der Wasserstraßen wird auch Wasserwegerecht genannt. Da sich die meisten Wasserwege, also Flüße oder Kanäle, im Besitz des deutschen Bundes befinden, wird das Wasserwegerecht auch auf Bundesebene geregelt. Unter anderem werden hier die Regelungen über die Nutzung sämtlicher Gewässer festgehalten, sowie aber auch die Zulassungsbedingungen von Schiffen. Das Seerecht widerum basiert auf internationalen Beschlüssen. Hier findet das Schiffsregister große Bedeutung. Aber auch Grundsätze um das Patent des Kapitäns zu bekommen sind hier niedergeschrieben. Das Seerecht ist eines der ältesten Rechte unserer Zeit. Es erstreckt sich auf offene Meere und auf Hoheitsgewässer, jedoch nicht auf Flüsse oder Kanäle die im Besitz von Ländern sind. Hugo Grotius hatte im Jahr 1609 das erste Mal den Gedanken von einem freien Meer, welches jedem Menschen Zugang bieten sollte. Auf diesem Grundsatz wurde mit den Jahren das Seerecht aufgebaut.