Das Strafrecht ist ein Bestandteil des öffentlichen Rechts. Es kann unterteilt werden in ein materielles und ein formelles Strafrecht. Ersteres legt den Tatbestand und das daraus resultierende Strafmaß fest. Die Regelungen sind in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB), sowie in zahlreichen nebenstrafrechtlichen Gesetzbüchern, wie dem Außenwirtschaftsgesetz und dem Arzneimittelgesetz, festgeschrieben. Das formelle Strafrecht regelt das Strafverfahren auf der Grundlage der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes. Im weitesten Sinne fallen Ordnungswidrigkeiten unter das Strafrecht, da sie methodisch ähnlich aufgebaut sind. Als Zwangsmaßnahmen fallen aber meist Bußgelder an, die in der Regel deutlich unter den Geldstrafen in einem Strafverfahren liegen.
Von zentraler Bedeutung im Strafrecht ist der Begriff des Tatbestandes. Darunter wird juristisch eine aktive Tat verstanden werden, jedoch kann auch eine Unterlassung einen strafrechtlich relevanten Tatbestand darstellen. Letzteres gilt beispielsweise bei unterlassener Hilfeleistung. Die Tat ist definiert als zielgerichtetes, vorsätzlich oder fahrlässig begangenes Handeln, dass zu einem Erfolg geführt hat. Strafrechtlich relevant sind allerdings in diesem Zusammenhang ausschließlich Straftaten, die im Gesetz als solche festgeschrieben sind. Sie gelten als rechtswidrig und werden nur im Falle eines akuten und konkreten Rechtfertigungsgrundes, beispielsweise der Notwehr, aufgehoben.
Der Begriff Täter definiert die rechtswidrig handelnde Person. Dem Täter muss die Schuld dabei juristisch nachweisbar sein. Dies erfolgt durch die Klärung der Tatbestandsmäßigkeit, der Rechtswidrigkeit, sowie durch die Klärung der Schuld. Im Falle eines psychischen Leidens kann es möglich sein, dass dem Täter aufgrund seiner Erkrankung in einem Strafverfahren kein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden kann. In diesem Fall kann eine Therapie oder Sicherungsmaßnahme als Strafe in Frage kommen.
In Deutschland existieren unterschiedliche Formen der Täterbeteiligung. Dabei wird bei vorsätzlichen Straftaten zwischen der Täterschaft, Teilnahme und Nebentäterschaft unterschieden. Im ersten Fall wird zwischen dem mittelbaren und unmittelbaren Täter, sowie dem Mittäter differenziert. Die Teilnahme an einer Straftat beinhaltet die Anstiftung und die Beihilfe. Im Falle von fahrlässigen Straftaten existiert nur die Täterschaft.
Dem Strafrecht liegt das Verhältnismäßigkeitsprinzip zugrunde. Es stellt das letzte juristische Mittel dar, wenn die Sanktionen des Zivil- und Verwaltungsrechtes nicht mehr ausreichen. Daher stehen vor allem gesellschaftsschädliche Verhaltensweisen unter Strafe. Die Hauptaufgabe des Strafrechtes ist die Wahrung des Rechtsfriedens. Seine Anwendung erfolgt repressiv, sowie präventiv. Bei persönlichen Rechtsgütern, die sich von Objektgütern unterschieden, sieht das deutsche Strafrecht die Beteiligung von Nebenklägern vor. Dies ist zum Beispiel bei Vergewaltigungs-, Tötungs-, und Körperverletzungsdelikten möglich.
Der wichtigste Grundsatz im deutschen Strafrecht ist: Keine Strafe ohne Gesetz. Dieser Grundsatz ist im deutschen Grundgesetz festgeschrieben. Der Grundsatz enthält das Bestimmtheitsgebot, Rückwirkungsgebot, Analogieverbot, sowie das Verbot von Gewohnheitsrecht. Das Bestimmtheitsgebot schreibt einen korrekten und präzisen Gesetzeswortlaut vor. Im Rückwirkungsverbot wird festgelegt, dass Straftaten, die vor dem Gesetzeserlass verübt wurden, nicht geahndet werden können. Dies gilt jedoch nicht für verjährungsfreie Straftaten, wie Mord. Das Analogieverbot verbietet im materiellen Strafrecht die Auslegung des Gesetzestextes zu Lasten des Beschuldigten.
Die Tat ist ausschlaggebend für das Strafmaß, jedoch fließt auch die Persönlichkeit des Täters, sowie eventuelle Vorstrafen mit in die richterliche Beurteilung ein. In Deutschland zielt die Bestrafung auf mehrere Ziele ab. Zum einen soll die Tat adäquat bestraft werden. Hierfür steht das sogenannte Strafprinzip. Ferner soll der Täter resozialisiert werden, um nach dem ableisten der Sanktionen als ordentliches Mitglied der Gesellschaft fungieren zu können. Außerdem soll die Strafe weiteren Straftaten vorbeugen. Diese Prinzipien bezeichnet man als positive und negative Sozialprävention. Des weiteren spielt die Generalprävention eine Rolle, durch die Bürger von Straftaten abgeschreckt werden sollen und ferner ihr Vertrauen in das Rechtssystem stärkt.