Scheidungsrecht

Beinahe jede zweite Ehe wird heutzutage vor dem berüchtigten siebten Jahr geschieden. Die Gründe sind vielfältig und reichen von unüberwindbaren Differenzen bis hin zu Betrug und Gewalt. Da ist es verständlich, dass beide Ehepartner die Scheidung so schnell wie möglich hinter sich bringen wollen, um sich endlich dem neuen Leben zu widmen. In vielen Fällen, wo die Ehe nur von kurzer Dauer, sprich drei Jahre und weniger war und Kinder sowie ein gemeinsames Vermögen nicht vorhanden sind, erübrigen sich lästige Streitereien um das Sorgerecht und die Aufteilung des Vermögens. Jedoch stellt dieser Fall eben nur das Ideal dar. Viel häufiger begegnen sich bei einer Scheidung zwei Interessengemeinschaften, die um das gemeinsame Vermögen, die Immobilien und die Kinder streiten. Das Scheidungsrecht sieht hierbei bestimmte Regelungen vor, die sich anhand verschiedener Fallgruppen orientieren und daher für fast jeden individuellen Fall die gerechte Lösung finden. Daher ist es wichtig, sich vor und während der Scheidung von einem Anwalt beraten zu lassen, um den Scheidungsprozess zu beschleunigen und eine angemessene Lösung für beide Parteien zu finden.

Die Voraussetzung für eine Scheidung ist das Scheitern der Ehe. Generell wird dieses Scheitern durch einjähriges Getrenntsein definiert. In dringenden Fällen kann sich der Prozess aber auch weitaus beschleunigen, beispielsweise dann, wenn ein Partner Gewalt anwendet und sich der andere dadurch bedroht sieht. Jedoch sollte in solchen Ausnahmefällen ein Jusrist zu Rate gezogen werden. Wer für das Scheitern einer Ehe verantwortlich ist steht nicht zur Debatte und hat in der Regel auch keine Auswirkungen auf die einzelnen Streitpunkte wie Sorgerecht oder Vermögensverteilung. Bisweilen kann jedoch ein bestimmtes, von dem Scheidungsgericht als untragbare eingestuftes Verhalten bedeutend für die Entscheidungen des Gerichts sein. Vor allem dann, wenn es um das Wohl der Kinder geht. War ein Elternteil beispielsweise gewalttätig, so wird ihm das Sorgerecht aberkannt, weil Gewalt in der Erziehung das Wohl des Kindes gefährdet. Generell haben auch kleine Kinder das Recht, sich für einen Elternteil auszusprechen. Natürlich ist auch gegen ein gemeinsames Sorgerecht nichts einzuwenden, sofern dies vom Kind gewünscht wird. Der Einkommensstärkere Partner muss während der Erziehung der gemeinsamen Kinder Unterhalt an den einkommensschwächeren Partner bezahlen. Wenn das Kind jedoch aus dem Gröbsten heraus ist muss auch kein Unterhalt mehr geleistet werden, es sei denn dem Kind müssten bestimmte Dinge, wie teures Schulmaterial bezahlt werden.

Ist ein gemeinsames Vermögen vorhanden, so wird häufig um die gerechte Verteilung desselben gestritten. Wichtig ist auch hier die gemeinsame Beratung bei einem Anwalt, um mögliche Streitpunkte zu klären und eine Lösung zu finden. Je nachdem, ob ein oder beide Partner während der Ehe große Zugewinne erzielt haben, ergibt sich der Zugewinnausgleich. Hierbei wird festgestellt, welches Vermögen bei der Eheschließung und welches bei der Einreichung der Scheidung vorhanden war. Die jeweilige Differenz ergibt dann den Betrag, der untereinander aufgeteilt werden muss. Bei Fragen rund um den Hausrat und die Wohnung zieht das Gericht die Billigkeit der Verhältnisse in Betracht. Da es aber auch hier viele Varianten gibt, lohnt sich ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt.