Das Mietrecht ist in Deutschland durch verschiedene Gesetzbücher und Verordnungen geregelt: durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Wohnungbindungsgesetz, die Neubaumieterverordnung, das Zweite Wohnungsbaugesetz, die Zweite Berechnungsverordnung und seit Anfang 2002 das Wohnraumförderungsgesetz. Vermietet werden können Grundstücke, Geschäftsräume und Wohnräume. Ein Mietverhältnis kommt zustande, wenn Vermieter und Mieter einen Mietvertrag abschließen. Der Mietvertrag ist ein durch das BGB festgelegtes schuldrechtliches Dokument und ist zwischen den Parteien frei auszuhandeln. Der Mietvertrag legt Fläche und Mietpreis fest und bestimmt gegebenenfalls eine Mietkaution oder eine andere Mietsicherheit. Zumeist wird der Mietvetrag mit der geltenden Hausordnung gekoppelt. Der Vermieter muss die zu vermietenden Räumlichkeiten in einem vertragsgemässen Zustand überlassen und instandhalten. Sollten Mängel in der vermieteten Fläche bestehen, über die der Mieter beim Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Unkenntnis gelassen wurde, hat er das Recht, Ersatzansprüche geltend zu machen oder eine Mietminderung zu verlangen. Mieterhöhungen hingegen müssen vom Vermieter schritftlich und auf Hinweis auf ortsübliche Mietpreise begründet werden. Weiterhin können Mieterhöhungen nach Modernisierungen verlangt werden, nach denen den Mietern eine höhere Wohnqualität geboten werden kann. Dagegen verpflichtet der Mieter sich, fristgemäß die vereinbarten Mietzahlungen zu leisten und während der Mietzeit entstandene Mängel oder Schäden an der Mietsache dem Vermieter mitzuteilen.
Von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich ist die Handhabung der Betriebskosten. Vielfach sind diese in dem Mietvertrag mit eingeschlossen, jedoch kann auch vereinbart werden, dass der Mieter die Betriebskosten oder wenigstens Teile davon separat übernimmt. Der Vermieter kann die Betriebskosten zusätzlich zur Miete aber nur dann verlangen, wenn dies im Mietvertrag eindeutig vereinbart wurde. Zu den Betriebskosten gehören Grundsteuer, Wasser, Warmwasser und Heizung, Müllabfuhr, Gartenpflege, Beleuchtung, Versicherungskosten, Kosten für Fernseh- und Radioempfang durch eine gemeinschaftlich genutzte Antenne, soweit vorhanden die Betriebskosten eines Aufzugs und hausmeisterliche Dienstleistungen. Darüber hinaus zählen Schornstein-, Strassen- und Hausreinigung zu den Betriebskosten. Die Abrechnung dieser Kosten durch den Vermieter darf durch eine angemessene Vorauszahlung abgedeckt werden. Ebenso kann der Vermieter eine Pauschale verlangen, die er jährlich verrechnen muss. Steigen die Betriebskosten über diese Pauschale, darf der Vermieter die entsprechende Summe nachfordern. Die Abrechnung der Heizkosten muss dabei durch eine verbrauchsabhängige Heizkostenberechnung erfolgen.
Die Kündigung kann auf drei Arten stattfinden. Die fristlose Kündigung kann besonders nach Zahlungsverzug und Räumungsklage, die ausserordentliche Kündigung etwa nach Modernisierungen eingereicht werden. Besonders zu nennen ist aber die fristgerechte Kündigung. Sie muss schriftlich verfasst und unterschrieben werden. Die Fristdauer für den Mieter liegt dabei bei drei Monaten, für den Vermieter hängt die Kündigungsfrist von der Dauer des Mietverhältnisses ab und beträgt mindestens drei Monate. Der Vermieter muss seine Kündigung begründen und den Mieter auf dessen Widerspruchsrecht hinweisen. Gründe für die Kündigung durch den Vermieter können Eigenbedarf oder erhebliche Vertragsverletzungen des Mieters sein, etwa der grobe und wiederholte Verstoss gegen die Hausordnung. Bekommt der Mieter eine Kündigung, kann er Einspruch einlegen, zum Beispiel wenn die Kündigung eine unzumutbare Härte für die Mietpartei darstellen würde oder ein geeigneter Wohnraumersatz nicht in einem angemessenen Zeitraum zu beschaffen ist.
Mieter geniessen gegenüber dem Vermieter durchaus gesetzlich geregelten Schutz. Sie können Kündigungsschutz in Anspruch nehmen und Ersatzleistungen oder Mietminderungen bei Schäden und Mängeln der vermieteten Fläche verlangen. Aber viele Mieter sind nicht ausreichend über ihre Rechte informiert und stehen entstehenden Problemen manchmal hilflos gegenüber. In solchen Situationen sollte man nicht auf Rat und Hilfe verichten. Es gibt zahlreiche Anlaufstellen für Mieter. Mietervereine und Anwälte für Mietrecht helfen fachkundig weiter.