Die Krankenversicherung ist in Deutschland Teil des Sozialrechts. Vom Sozialgesetzbuch wird die Krankenversicherung als eine Solidargemeinschaft definiert, deren Aufgabe es ist, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, zu verbessern oder wiederherbeizuführen. Jeder Mensch in Deutschland sollte krankenversichert sein. Doch nicht alle wissen, welche Rechte und Pflichten sie sich mit dem Bezahlen der monatlichen Krankenversicherungsbeiträge eigentlich erhalten.
Grundsätzlich muss bei Krankenversicherungen zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen unterschieden werden. Um eine private Krankenversicherung abschließen zu können, muss man jedoch über ein bestimmtes Einkommen verfügen können, selbständig sein oder aus anderen Gründen von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sein. Für die meisten Menschen kommt daher nur die gesetzliche Krankenversichung in Frage. Versicherungspflichtig sind insbesondere alle abhängig Beschäftigten, Bezieher von staatlichen Transferleistungen wie ALG II, Studenten, Rentner und Familienangehörige. Freiwillige Versicherung gibt es namentlich für Selbständige oder Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung.
Innerhalb des Krankenversicherungsrechts gilt das Beitragsrecht. Die Beiträge werden paritätisch vom Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber aufgebracht. Der monatliche Versicherungsbeitrag des Versicherungsnehmers ist dabei im allgemeinen abhängig vom Bruttoeinkommen des Versicherten und liegt durchschnittlich in etwa bei 13% des Bruttoverdienstes. Die tatsächliche Beitragshöhe hängt jedoch von der gewählten Krankenkasse ab und divergiert auch von Region zu Region. Weiterhin sind die Beitragssätze der Krankenversicherungen vom Geschlecht, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei Eintritt in die Krankenversicherung, dem Ausbildungsstatus sowie von den jeweils versicherten Leistungen abhängig. Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich die freie Wahl der Krankenkasse. Nimmt er dieses Recht allerdings nicht in Anspruch, wird er automatisch der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) zugewiesen. Kinder und Ehepartner sind in der Familienversicherung mitversichert. Ab Vollendung des 25. Lebensjahres fällt ein Kind aber automatisch aus der Familienversicherung heraus und muss, falls nicht durch einen eigenen Lebenspartner wiederum mitversichert, eine eigene Krankenversicherung abschließen.
Im allgemeinen kommen Krankenkassen in Deutschland bestimmten Pflichten gegenüber den Versicherten nach. Sie gewährleisten in der Regel Krankheitsprophylaxe und finanzieren medizinische Leistungen, die der Verschlimmerung von Krankheiten entgegenwirken. Daneben sollte der Versicherungsträger Untersuchungen zur Früherkennung von bestimmten Krankheiten wie Zucker-, Herz- und Nieren- sowie Krebserkrankungen bezahlen. Ferner muss der Versicherte ambulante und stationäre ärztliche Versorgung im Krankheits- und Verletzungsfall sowie die zahnärztliche Versorgung gewährleistet bekommen. Ferner zählen die Lohnfortzahlung ab der 7. Krankheitswoche und die zur medizinischen Versorgung notwendigen Fahrtkosten zu weiteren Leistungen der Krankenkassen. Darüber hinaus gilt bei vielen Krankenkassen auch ein europaweiter Auslandsversicherungsschutz. Abgerechnet werden die in Anspruch genommenen Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Versichertenkarte. Versicherte der privaten Krankenversicherung müssen die Leistungen über erhaltene Arztrechnungen bei ihrer Krankenkasse abrechnen.
Derweil geraten Menschen immer wieder auch in Konflikte mit der Krankenversicherung. Beispielsweise haben behinderte Menschen es manchmal überaus schwer, überhaupt eine Krankenversicherung zu erhalten. Und in manchen Krankheitsfällen ist das Konsultieren eines Spezialisten notwendig und sinnvoll. Jedoch kommt es nicht immer zur Bewilligung der Übernahme der dadurch entstehenden Kosten von Seiten der Krankenkasse. In solchen Fällen ist es zunächst ratsam, umfassende Informationen einzuholen. Darüber hinaus kann es bisweilen angebracht sein, sich rechtlicher Unterstützung zu versichern. Dies kann Ärger, Zeit und Geld sparen. In solchen Fällen können Experten des Krankenversicherungsrechts tätig werden.