Steuerberatung

Der wirtschaftlicher Aufschwung und eine Fülle an neuen Gesetzen machten die Bildung neuer Berufsstände in Deutschland des ausgehenden 19. Jahrhunderts notwendig. Neben den Rechtsanwälte entstand zu Beginn des 20. Jahrhunderts der Berufsstand der Steuerberater. Von einer Steuererklärung so klein wie ein Bierdeckel, ist der steuerpflichtige Bürger bis zum heutigen Tag noch weit entfernt. Die Bundesrepublik Deutschland steht mit 100. 000 steuerlichen Rechtsvorschriften weltweit an der Spitze. Ohne Beistand scheint kaum ein Steuerpflichtiger auszukommen. Diesen bieten die Vertreter der steuerberatenden Branche an. Steuerberater sollen ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten beraten und ihnen bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten Hilfe leisten. Konkret umfasst diese Aufgabe, die Übernahme von Buchführungsarbeiten und die abschließende Aufstellung von Bilanzen. Die Erstellung von Steuererklärungen, die Prüfung der darauf ergehenden Bescheide und gegebenenfalls das Einlegen von Rechtsbehelfen bei den Finanzämtern, sind weitere Aufgaben. Auch gebietet die Praxis eine Unterstützung der Mandanten bei Betriebsprüfungen und die Vertretung vor Finanzgerichten.

Zu den formellen Arbeiten gehören die Finanzbuchführung, die Lohnabrechnung, die turnusmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen und die Lohnsteueranmeldungen. Diese machen den überwiegenden Teil der Pflichten des Beraters aus. Diverse Steuererklärungen sowie Umsatzsteuerjahreserklärungen sind ein weiterer Teil der Steuerdeklarationsberatung von Angehörigen des steuerberatenden Berufsstandes. Im Allgemeinen wird der Steuerberater erst mit dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr und der Kenntnis der gesamten ökonomischen Sachverhalte die steuerlichen Konsequenzen für den Mandanten erkennen. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten kann er noch Einfluss auf die steuerlichen Auswirkungen nehmen. So bietet der Gesetzgeber zum Beispiel mit der Ansparabschreibung, ab 2008 mit dem Investitionsabzugsbetrag, Möglichkeiten den Gewinn zu beeinflussen. Von dieser eher “passiven” Steuerberatung unterscheidet sich die vorausplanende Steuergestaltung. Der Berater gibt dem Steuerpflichtigen steuerliche Entscheidungshilfen, mit denen die Steuerbelastung für das nächste Jahr oder die weitere Zukunft minimiert werden könnte. Durch die Kombination von betriebswirtschaftlicher Analyse und den aktuellen Kenntnissen der richterlichen Rechtssprechung, der Gesetze oder der Gesetzesentwürfe; lassen sich die Steuern planen. Aufgrund des Vertrauensverhältnis der Mandanten zu ihm, sollte der Steuerberater ungefragt alle Gestaltungsmöglichkeiten und Steuersparmodelle aufzeigen. Im Rahmen der Globalisierung der Wirtschaft und des grenzüberschreitenden Handel, ist die Professionalität von Steuerberatern mit Kenntnissen im internationalen Steuerrecht zunehmend gefragt. Ob EU-Richtlinien oder der Europäische Gerichtshof, das gemeinsame Europa nimmt zunehmend Einfluss auf die Steuergesetzgebung bzw. deren Umsetzung.

Die modernen Kommunikationsmittel erübrigen in bestimmten Fällen den persönlichen Gang zur Steuerberaterkanzlei. Per Telefon kann sich der Ratsuchende einen Steuerberater erwählen, um sich eine Auskunft einzuholen. Die Abrechnung erfolgt über die Telefonrechnung. Andere Steuerberater bieten die Online-Beratung an. Durch eine E-Mail-Anfrage wird der Sachverhalt dargelegt. Nimmt der Berater das Mandat an, erhält der Bürger einen Kostenvoranschlag. Bei Akzeptanz der Kosten, kommt der Beratervertrag zustande. Das Honorar eines Steuerberaters wird durch die Steuerberatergebührenverordnung bestimmt. Es richtet sich nach den Einkünften oder Umsätzen des Mandanten und gegebenenfalls nach dem zeitlichen Aufwand für die Beratung.

Lohnsteuerhilfevereine sind befugt im Rahmen einer Mitgliedschaft Steuerpflichtigen die Steuererklärung zu erarbeiten oder Anträge auf Kindergeld zu stellen. Für nichtselbständig Tätige oder Rentner kann dies eine kostengünstige Alternative zu einem Steuerberater sein. Die Kosten ergeben sich aus einem satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag. Arbeitgeber können für ihre Angestellten im Rahmen der Gehalts- und Lohnabrechnung zum Jahresende einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen.