Die Rechtsauskunft ermöglicht es privaten oder juristischen Personen, Auskunft über aktuell geltendes Recht einzuholen. Der Mandant kann im Anschluss an die Beratung auch die weiteren Dienste des Anwalts in Anspruch nehmen. Dazu zählt etwa die Vertretung vor Gericht im Streitfall. Rechtsauskunft kann heute auch per Telefon, oder über das Internet in Form von Online-Beratung erfolgen. Diese beiden Arten von Rechtsauskunft haben einen klaren Vorteil gegenüber der herkömmlichen Art der Rechtsauskunft, die das Anwesend sein von Klient und Anwalt voraussetzt. Bei der telefonischen Rechtsberatung hingegen können sämtliche Anfrage schnell und verbindlich am Telefon geklärt werden. Die Online-Beratung ermöglicht dagegen sogar annonyme Beratung durch die Kommunikation über E-Mails. Der Vorteil der Online-Rechtsauskunft ist, dass beide Seiten stets alle Auskünfte, beziehungsweise den Sachverhalt, schriftlich haben. Missverständnissen kann so vorgebeugt werden.
In Deutschland gibt es, im Gegensatz zum Ausland, gesetzliche Rahmenbedingungen zur Rechtsauskunft, die im Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt sind. Das Gesetz legt fest, dass in erster Linie nur Rechtsanwälte Rechtsauskunft leisten dürfen. Allerdings sind in bestimmten Fragen auch Auskünfte von anderen Branchen zulässig. Ein Architekt kann beispielsweise Rat bei baulichen Fragen geben. Unter Anleitung eines Volljuristen dürfen auch Organisationen, wie etwa Mietvereine, oder Verbraucherzentralen Auskunft erteilen. Auch kann auf diesem Wege Rechtsberatung für Flüchtlinge erfolgen.
Das Rechtsdienstleisungsgesetz in seiner jetzigen Form ist eine Novellierung des ehemaligen Rechtsberatungsgesetzes aus dem Jahre 1935. Dieses Gesetz galt bis 2008 und legte fest, dass Rechtsauskunft nur von bestimmten Berufsgruppen erteilt werden durfte. Diese war im Kern Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte. Vorzuweisen war darüber hinaus ebenfalls eine bestimmte Ausbildung, bevor man die Zulassung zur Rechtsberatung erhielt. Andere Personen etwa Banken, oder Versicherungen durften keine Rechtsauskunft erteilen. In neuster Zeit wurde das Gesetz aber immer unbrauchbarer, da es in allen Branchen zu allen Thematiken stets rechtliche Fragen gab und gibt. Dazu jedes Mal einen Juristen hinzuzuziehen erwies sich als sehr unpraktikabel, weswegen das Gesetz in seine jetzige Form abgeändert wurde.
Bei der telefonischen Rechtsberatung, wie auch bei der Online-Rechtsauskunft war es ursprünglich sogar fraglich, ob sie zu einer Rechtsauskunft überhaupt befähigt seien. Die ersten Anbieter dieser Beratungsform mussten zunächst vor Gericht ziehen und langwierig prozessieren, bevor ihnen schließlich vom Bundesgerichthof Recht gegeben wurde.
Neben dem zivilen Bereich gibt es auch eine Rechtsauskunft im Militärischen. Dort werden Beamte als so genannte Rechtsberater eingesetzt. Sie sind dafür zuständig die Kommandeure in allen Angelegenheiten zu beraten. Im Nebenamt sind sie darüber hinausWehrdiziplinaranwälte. Wenn es zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommt, nehmen diese Rechtsberater im Soldatenstatus teil. Ihr Rang wird dann als Rechtsberateroffizier definiert.
Im Gegensatz zu Deutschland darf beim direkten Nachbarn, der Schweiz, jederman Rechtsauskunft erteilen, da es dort keine genaue Richtlinie gibt, die diesen Punkt verbietet.