Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater und Vertreter in Rechtsangelegenheiten. Sie sind Juristen, die aufgrund ihrer Zulassung zur Wahrung fremder Interessen zu den Organen der Rechtspflege zählen und als Verteidiger, Beistand oder Bevollmächtigter in allen Rechtsbereichen freiberuflich und unabhängig auftreten. Voraussetzung für die Zulassung zum Rechtsanwalt ist die Befähigung zum Richteramt.

Der Rechtsanwalt war bereits im germanischen Recht als Vorsprecher bekannt, der für seine Stammesangehörigen vor Gericht auftrat. Im römischen Recht teilte sich der Beruf des Rechtsanwalts in den des Advokaten, der seinen Mandanten einen Rat erteilte und den eines Prokurators, der für seine Klienten auch vor Gericht auftrat. Diese Trennung zwischen Beratung und Prozessvertretung war in Deutschland noch bis ins 19. Jahrhundert hinein gängige Praxis. Das Bestreben der Rechtsanwälte um Aufhebung ihrer Berufs- und Zulassungsbeschränkung wurde erst 1878 mit der Einführung der Rechtsanwaltsordnung (RAO) im deutschen Reich verwirklicht. Heute regelt die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) alle Belange, die den Beruf des Rechtsanwalts betreffen. Der Rechtsanwalt ist gesetzlich dazu berechtigt, vor Gerichten, Schiedsgerichten und Behörden aufzutreten. Dies ermöglicht es jedem Bürger, sich vor einer Behörde oder einem Gericht von einem Rechtsanwalt seiner Wahl vertreten zu lassen.

Der Rechtsanwalt ist zur Berufsausübung vor jedem deutschen Gericht befugt; bei einigen Prozessen, vor allem im EU-Recht gelten jedoch Sonderregelungen, auf die im Einzelfall von dem beratenden Rechtsanwalt hingewiesen wird. Die Vergütung eines Rechtsanwalts richtet sich nach Gebührenordnung für Rechtsanwälte; bei Beginn eines Mandats wird der Anwalt seinen Klienten auf das Kostenvolumen der Beratung oder des Prozesses hinweisen. Die Rechtsanwälte sind in Rechtsanwaltskammern organisiert, die als Selbstverwaltungsorgane der Anwaltschaft in ihrem Bezirk fungieren. Nach Erhalt der Zulassung kann der Rechtsanwalt am Gerichtsort eine Kanzlei einrichten. Er wird bei jedem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit als zugelassener Anwalt aufgenommen und kann ab diesem Zeitpunkt seine Anwaltstätigkeit öffentlich ausüben.

Der Schwerpunkt einer Rechtsanwaltskanzlei liegt überwiegend in der forensischen Tätigkeit des Rechtsanwalts, d.h. der Vertretung seiner Mandanten vor Gericht. In dieser Funktion wird der Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter und Parteivertreter bzw. Verteidiger tätig. Die einzelnen Aufgaben, Rechte und Pflichten dieser Tätigkeiten werden durch die entsprechenden Prozessordnungen geregelt. Ein weiteres wichtiges Betätigungsfeld des Rechtsanwalts liegt in der vorgerichtlichen Beratung. Dies ist dann der Fall, wenn die gegnerische Partei zu einer Zahlung oder Leistung aufgefordert wird, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Auch die außergerichtliche Tätigkeit stellt ein breit gefächertes Spektrum des Rechtsanwaltsberufs dar. Diese Beratungen sollen streitverhütende, rechtsvorsorgende und oft auch rechtsgestalterische Wirkungen zeigen und betreffen insbesondere die gewerbliche Wirtschaft sowie die Regelung privater Angelegenheiten und sonstiger Vermögensangelegenheiten. Letztlich kann der Rechtsanwalt auch gewisse richterliche Funktionen übernehmen, was in Schiedsgerichtsverfahren oder anderen außergerichtlichen Einigungsstellen möglich ist. Rechtsanwaltskanzleien sind oft schwerpunktartig strukturiert, doch ist ein Rechtsanwalt in der Regel in allen Arten von Rechtsangelegenheiten tätig, was ein großes Maß an Fachwissen und beruflicher Erfahrung erforderlich macht. Deshalb sind viele Rechtsanwaltskanzleien überwiegend in Strafsachen tätig, wogegen andere ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Steuer- oder Wirtschaftssachen festgelegt haben. Auch Ehescheidungs-, Familien- und Erbrecht wird oftmals ausschließlich in Fachkanzleien betrieben; hierdurch ist den Rechtsanwälten eine detaillierte Spezialisierung auf diesen rechtlichen Teilgebieten möglich. Die Auswahl einer Rechtsanwaltskanzlei sollte sich nach Möglichkeit an deren fachlicher Ausrichtung orientieren, um eine zeitnahe Bearbeitung der eigenen Rechtsangelegenheit zu gewährleisten. Verweist eine Rechtsanwaltskanzlei einen Klienten aus diesen Gründen an eine Fachkanzlei, so ist das nicht mangelnder Kompetenz, sondern vielmehr einem seriösen und professionellen Verantwortungsbewusstsein zuzuschreiben.