Rechtsanwälte können im Auftrag einer Partei vor Gericht als Verteidiger in einem Strafprozess auftreten, oder in einem Zivilprozess und anderen Verfahrensarten ihre Auftraggeber vertreten. Für die individuelle Rechtsberatung haben die Anwälte einen weitgehenden gesetzlichen Anspruch. Eine Ausbildung zum Volljuristen, und damit die Befähigung zum Richteramt sind die Vorraussetzungen für die Zulassung zum Rechtsanwalt. Für Juristen, die in der DDR als Diplomjuristen als Rechtsanwälte tätig waren, gilt eine Ausnahmeregelung nach dem Einigungsvertrag. Auch ohne Volljuristen zu sein, durften die Diplomjuristen weiter als Rechtsanwälte ihren Beruf ausüben. Rechtsanwälte müssen eine Berufshaftpflichtversicherung für Beratungsfehler nachweisen können und Kanzleiräume am Ort ihrer anwaltlichen Zulassung haben. Durch eine Rezeption ist im Hochmittelalter das Gerichtsverfahren professionalisiert worden und es entsprangen Funktionen, die mit professionellen Juristen besetzt wurden. Die Prokuratoren waren der Berufsstand, die eine Partei bei den Verhandlungen vor Gericht vertraten. Andere Anwälte pflegten den Kontakt mit den Rechtssuchenden, berieten und betreuten sie auch in außergerichtlichen Rechtsgeschäften und wurden Advokaten genannt. Heute üben die Rechtsanwälte einen freien Beruf aus und es gilt ihr anwaltliches Berufsrecht. Sie werden in ihren Tätigkeiten von der zuständigen Rechtsanwaltskammer überwacht. In Deutschland sind diese Kammern örtliche Zusammenschlüsse der Rechtsanwälte. Sie vermitteln bei Uneinigkeiten zwischen den Rechtsanwälten und ihren Mandanten, wirken bei den Methoden zur Zulassung für die Rechtsanwaltschaft mit und sorgen für die Einhaltung des Berufsrechts. Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer wählen aus ihrer Mitte einen ehrenamtlichen Vorstand, der sie leitet. Ihre Bezirke entsprechen denen des zuständigen Oberlandesgerichts, oder einem Teil des Gebiets. Die Anwaltskammern sind die Körperschaften des öffentlichen Rechts und nehmen die staatlichen Aufgaben wahr, die ihnen per Gesetz übertragen wurden. Die Gründung der Bundesrechtsanwaltskammer erfolgte 1959. Sie wurde Nachfolger der Reichsrechtsanwaltskammer. Rund ein Fünftel der Rechtsanwälte haben nach Statistiken der Bundesrechtsanwaltskammer den Titel eines Fachanwalts erworben. Der Fachanwalt verfügt in einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Erfahrungen und Kenntnisse. Fachanwälte haben sich auf Familienrecht, Insolvenzrecht, Erbrecht, oder Arbeitsrecht spezialisiert und bekommen ihre Fachanwaltsbezeichnung von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Höchstens zwei Bezeichnungen darf ein Rechtsanwalt führen, er kann aber mehr als zwei Bezeichnungen erwerben. Für den Erwerb der Fachbezeichnungen muss der Rechtsanwalt in den letzten sechs Jahren vor der Antragstellung drei Jahre als Anwalt zugelassen sein, und einen Nachweis bringen, dass er über praktische Erfahrungen und besondere Erkenntnisse in der Theorie über dieses Fachgebiet verfügt. Nach der deutschen Rechtsordnung gilt der Rechtsanwalt bei der Rechtspflege als ein unabhängiges Organ. Die Formulierung bedeutet, dass die Rechtsanwälte nicht nur ihren Mandanten verpflichtet sind, sondern ebenso der Rechtsordnung. Die Verfassung privilegiert das Verhältnis zwischen den Rechtsanwälten und ihren Mandanten, indem der Anwalt durch den Staat nicht gezwungen werden darf, gegenüber Dritten über Mandantengespräche zu berichten.
Spezielles Wissen und eine Menge an Erfahrung braucht der Vertreter von Rechtssuchenden, wenn es um die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geht. Beim Arbeitsrecht ist der Ausgangspunkt der Arbeitsvertrag. Dieser ist in ein umfassendes System von arbeitsrechtlichen Regulierungen eingebettet, die in Betriebsvereinbarungen dokumentiert sind. Nationale Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge müssen diese Fachanwälte bei der Vertretung ihrer Mandanten bei der Klärung der Rechtslage in die Argumentation mit einbeziehen.