Bausachverständige

Nicht nur im Falle eines Bauschadens, sondern auch schon im Vorfeld bei der Errichtung eines Hauses oder Gebäudes ist der Einsatz eines Bausachverständigen zu empfehlen. Er kann einzelne Bauabschnitte auf ihre Ausführungsqualität und -richtigkeit hin überprüfen und bewerten. Eine Bauabnahme sollte daher immer im Beisein eines Bausachverständigen erfolgen. So erspart man sich als privater Bauherr oft Ärger im nachhinein und vermeidet auf diesem Wege manchmal sogar zukünftige Bauschäden.

Als Bausachverständige oder sogar vereidigte Bausachverständige arbeiten ausschließlich Bauexperten wie zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure. Diese können und dürfen aufgrund ihrer Sachkenntnis und Erfahrung in Baufragen Stellung beziehen. Ihre Aufgabe ist es, einen Sachverhalt unparteiisch und unabhängig vom Auftraggeber zu beurteilen. Damit ist in ihrer Arbeit eine Objektivität gewährleistet, die auch häufig vor Gericht Bestand hat. Ein von einem Bausachverständigen erstelltes Gutachten ist somit in der Regel für alle Seiten verbindlich. Hilfreich ist es, wenn der Bausachverständige selbst zudem eine glaubhafte und vertrauenswürdige Persönlichkeit ist, die von allen Parteien akzeptiert wird. Schließlich liegt es an ihm, ob eventuelle Streitigkeiten beigelegt werden können oder schließlich vor Gericht landen. Auch wenn ein bausachverständiges Gutachten letztendlich nicht rechtsverbindlich ist, kommt ihm dennoch eine hohe Bedeutung zu. Der Bausachverständige muss also nicht nur Bauschäden und -fehler erkennen und feststellen, sondern auch die richtigen Schlussfolgerungen daraus ziehen, um beispielsweise Schadensursachen zu erkennen oder Funktionsmängel aufdecken zu können. Des weiteren muss er diese Schlussfolgerungen aufgrund seiner Erfahrungen deuten und bewerten können. Zum Beispiel muss er den Wert eines Grundstücks schätzen und Baumängel oder Bauschäden beziffern können.

Bausachverständige sind entweder öffentlich bestellt und vereidigt, amtlich oder staatlich anerkannt oder aber sie werden von den jeweiligen Verbänden als Sachverständige benannt. Darüber hinaus gibt es zertifizierte Sachverständige. Je nach Situation sollte man sich für den einen oder anderen entscheiden. Die fachliche Kompetenz und Integrität kann man jedoch bei allen voraussetzen. Die jeweiligen Kontrollen und die Qualitätssicherung der benennenden Stellen sind aber teilweise höchst unterschiedlich. Informieren Sie sich deshalb im Vorfeld genauer über die jeweilige Qualifikation des Bausachverständigen. Das Internet ist dazu eine gute Quelle. Generell gilt: Öffentlich bestellte und vereidigte Bausachverständige genießen eine höhere Akzeptanz, auch vor Gericht. Will man also Streitigkeiten beilegen und nicht vor Gericht gehen, so kann man sicher sein, dass ein Gutachten eines solchen Sachverständigen auch bei der Gegenseite wie Banken, Versicherungen oder anderen eher akzeptiert wird. Denken Sie beispielsweise nur an einen Versicherungsschaden. Gerade als Privatperson möchten Sie sich sicher im Streitfall die hohen Kosten eines Anwalts und eines Gerichtsentscheids sparen. Nehmen Sie deshalb einen Bausachverständigen für Ihr Gutachten, der allgemein hohes Ansehen genießt. Dann steigen die Chancen auf einen außergerichtlichen Vergleich.

Die fachliche Qualität eines Bausachverständigen ist auch deshalb gewährleistet, da es generell jedem Sachverständigen untersagt ist, Aufgaben an andere Sachverständige oder Hilfspersonen weiterzuleiten. Nimmt ein Bausachverständiger also einen Auftrag an, so muss er diesen selbst erledigen. Hilfskräfte dürfen nur vorbereitende Aufgaben übernehmen und müssen zudem nachweislich im gleichen Sachgebiet wie der Sachverständige ausgebildet sein. Auch bezüglich der Kosten des Gutachtens steht der Bausachverständige wie seine Kollegen aus anderen Bereichen in der Pflicht. Übersteigen die Kosten ein unverhältnismäßiges Maß im Vergleich zum Streitgegenstand, so ist der Sachverständige verpflichtet, unverzüglich darauf hinzuweisen.