Das Berufsbild des Steuerberaters erfordert gesetzlich vorgeschrieben ganz bestimmte Voraussetzungen. So müssen Angehörige dieser in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen beratenden freien Berufsgruppe eine Steuerberaterprüfung ablegen und von der Steuerberaterkammer zugelassen werden. Dafür ist sowohl eine Berufshaftpflicht als auch die persönliche Eignung des Bewerbers notwendig.
Für eine Zulassung zur Prüfung zum Steuerberater müssen die zukünftigen Absolventen bereits einige Voraussetzungen erfüllen. So sollten sie entweder ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium absolviert haben und anschließend mindestens zwei Jahre praktisch im Bereich des Steuerrechts tätig gewesen sein. Andererseits kann der Weg zum Steuerberater über eine kaufmännische Ausbildung führen, die zudem durch eine mindestens 10 Jahre währende Arbeit auf steuerlichem Gebiet komplettiert wurde. Diese Frist verkürzt sich jedoch immer dann, wenn eine Prüfung zum Steuerfachwirt oder zum geprüften Bilanzbuchhalter erfolgreich bestanden wurde. Beamte, die im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung arbeiten, haben ebenfalls nach drei Jahren einen Anspruch auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung. Nur etwa die Hälfte der Anwärter überstehen im Durchschnitt den schriftlichen Teil dieser Prüfung und werden dann zur Mündlichen zugelassen. Zuständig für die Steuerberaterprüfungen sind regelmäßig die Finanzministerien der einzelnen Bundesländer. Als Nachweis für die Bestellung als Steuerberater dient die Urkunde der Steuerberaterkammer.
Die Ausbildung zum Steuerberater erfolgt in Hinblick auf dessen anspruchsvolle und zugleich umfangreiche Tätigkeit, die neben der Beratung in sämtlichen Steuerangelegenheiten auch die Vertretung des Mandanten bei finanzgerichtlichen Auseinandersetzungen beinhaltet. Außerdem ist ein Angehöriger dieser Berufsgruppe dafür verantwortlich, alle Fragen der optimalen Buchführung zu lösen. Dazu gehören neben der einfachen Buchhaltung auch die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie der Jahresabschlüsse. Steuerberater verfügen über Kenntnisse im Steuerrecht, genauso wie des Zoll-, Handels- und Insolvenzrechts. In allen betriebs- und volkswirtschaftliche Belangen müssen Steuerberater ebenfalls beschlagen sein.
Ein Steuerberater haftet für die Rechtmäßigkeit seiner Beratung, deshalb ist die Berufshaftpflicht unabdingbar. Die Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV) regelt hingegen die Vergütung dieser Berufsgruppe. Ein Steuerberater kann seiner Tätigkeit sowohl selbstständig als auch in einem Angestelltenverhältnis nachgehen. Außerdem dürfen sie sich bei der Bewältigung aller Aufgaben durch fachkundiges Personal unterstützen lassen, dessen Arbeit muss aber von dem Steuerberater beaufsichtigt und kontrolliert werden.
Organisiert ist diese Berufsgruppe in den 21 Steuerberaterkammern unter dem Dach der Bundessteuerberaterkammer, die ihrerseits Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Ihre Aufgabe besteht in erster Linie darin, die beruflichen Interessen der Mitglieder wahrzunehmen. Außerdem sind diese Organisationen maßgeblich in die Steuergesetzgebung und deren Implementation eingebunden.
In den letzten Jahren kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen der Europäischen Union und den deutschen berufsständischen Vertretungen über die Zulassungsvoraussetzungen für Steuerberater. Während die Anforderungen an die Steuerberater hierzulande sehr hoch sind, wird in anderen europäischen Staaten keine oder sehr geringe Qualifikationen zur Berufsausübung gefordert. Eine Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen in der gesamten Europäischen Gemeinschaft ist allerdings trotz gefasster Beschlüsse erstmal nicht in Sicht.