Schuldenbefreiung

Jährlich steigt die Zahl der verschuldeten Menschen. Viele hiervon sind dermaßen überschuldet, dass sich eine Rückzahlung als kompliziert bis unmöglich gestaltet. Jedoch besteht in der Schuldenbefreiung eine Rettung aus dieser scheinbar ausweglosen Situation. Diese richtet sich an jene Schuldner, deren finanzielle Situation sich als besonders kritisch erweist und eine vollständige Rückzahlung daher nicht möglich ist. Für solche Schuldner wird ein gesetzliches Verbraucherinsolvenzverfahren zur Tilgung der Schulden angeboten.

Bei der Durchführung des Verfahrens der Schuldenbefreiung steht dem Schuldner ein Schuldnerberater zur Seite, der über die gesetzlichen Rahmenbedingungen aufklären soll. Da sich immer mehr Schuldner zu einer Verbraucherinsolvenz entschließen sind die Wartezeiten für einen Schuldnerberater sehr lang. Aus diesem Grund sollten sich Schuldner sehr früh an einen Schuldnerberater wenden, um rechtzeitig alle Fragen bezüglich des Verfahrens zu klären und die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Gerade bei der Feststellung der Vermögensverhältnisse, sowie der Einnahmen und Ausgaben kann der Schuldnerberater eine wichtige Hilfe darstellen. Er hilft Privatpersonen, die in hohem Maß verschuldet sind und daher die private Insolvenz beantragen wollen. Privatpersonen sind Angestellte, Alleinerziehende, Arbeiter, Selbständige, ehemalige Selbständige oder Arbeitssuchende. Unter einem Insolvenzverfahren versteht man ein Verfahren, bei dem versucht wird aufgrund der bestehenden Vermögensverhältnisse des Schuldners einen Weg zu finden, um den Gläubigern ihr Geld zu erstatten.

Bevor das Verfahren beginnen kann müssen sich Schuldner und Gläubiger zunächst außergerichtlich über verschiedene Lösungsmöglichkeiten verhandeln. Ein Schuldnerberater, Rechtsanwalt oder Steuerberater dient hierbei als Hilfesteller. Erst wenn die außergerichtlichen Versuche scheitern kann eine gerichtliche Einigung erfolgen. Natürlich muss das Scheitern der Verhandlungen von dem beratenden Rechtsanwalt, Schuldnerberater oder Steuerberater bescheinigt werden. In der folgenden Phase versucht das Gericht unter Prüfung der Vermögensverhältnisse des Schuldners und Forderungen der Gläubiger eine Einigung herbeizuführen, mit der sich beide Parteien einverstanden erklären. Erklären sich der Gläubiger oder die Mehrheit der Gläubiger mit dem Angebot des Schuldners einverstanden, so können die restlichen Gläubiger gerichtlich zu einer Zustimmung gezwungen werden. Trotzdem können diese Gläubiger ihre Forderungen im Rahmen eines neuen Verfahrens weiterhin geltend machen. In diesem Fall muss der Schuldner sein möglichstes tun, um einen Teil der Schulden zu begleichen. Die restlichen Schulden werden ihm dann durch die Restschuldbefreiung erlassen.

Die private Insolvenz bietet sich vor allem für jene Schuldner an, die gleich mehreren Gläubigern Geld schulden und nicht in der Lage sind diese Schulden zu begleichen. Gerade Selbständige oder ehemalige Geschäftsführer sind hiervon häufig betroffen. Aber auch Privatpersonen, die mehrere Kredite abzahlen müssen sollten dieses Verfahren in Betracht ziehen, da es Rücksicht auf die finanzielle Situation nimmt und eine schnelle Schuldenbefreiung ermöglicht. Jedoch nur unter der Bedingung, dass ernsthaft nach einer Lösung gesucht und jede Möglichkeit eines Übereinkommens genutzt wird.