Arbeitnehmer-Insolvenz

Der Beginn einer Überschuldung wird zunächst kaum bemerkt. Hier und dort wird ein Kredit aufgenommen, das Konto wird überzogen, es wird bei Versandhaus-Bestellungen Ratenzahlung vereinbart. Doch dieses nur scheinbar funktionierende System kann ganz schnell zusammenbrechen. Zum Beispiel bei längerer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder persönlichen Problemen wie zum Beispiel Scheidung. Der Schuldenberg wird immer größer. Kaum noch etwas kann abgezahlt werden. Das Geld reicht, wenn überhaupt, gerade aus, um monatlich zu überleben. In solchen Situationen sind die meisten Betroffenen aus verständlichen Gründen völlig überfordert. Sie reagieren oft nicht mehr auf Anschreiben, viele öffnen sogar die Post von Gläubigern nicht mehr. Das ist falsch! Jeder überschuldete Arbeitnehmer hat durch das neue Insolvenzrecht die Chance, sich durch das Gericht von seinen Schulden befreien zu lassen. In der Regel benötigt man für diese Arbeitnehmer-Insolvenz sechs Jahre.

Zuerst sollte man persönlich zu einem solchen Schritt bereit sein. Wichtig ist auch, dieses Verfahren nicht ohne professionelle Hilfe in Angriff zu nehmen. Die erhält man von Insolvenzberatungen. Mit dem Schuldner gemeinsam werden geeignete Lösungen entwickelt, die Schulden systematisch abzubauen. Die zum Leben notwendigen Mittel werden im Rahmen einer Haushaltsplanung und der eventuellen Einleitung eines Pfändungsschutzes gesichert. Weitere Hilfen jeglicher Art können bei Bedarf vermittelt werden. Auch wird der Schuldner bei Verhandlungen mit Behörden und Gläubigern unterstützt und begleitet. Er wird über ein notwendiges Insolvenzverfahren detailliert informiert und bei der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens sowie der Antragstellung dazu unterstützt. Selbstverständlich ist die Begleitung während der Dauer des gesamten Verfahrens.

Zunächst werden nun die Schulden geprüft und sortiert. Geprüft wird auch, was der Schuldner monatlich an Einkommen (Lohn oder Gehalt) erzielt, ob eventuell anderes Vermögen vorhanden ist und wie viel davon zur monatlichen Haushaltsführung benötigt wird. Jetzt wird ermittelt, welcher Gläubiger wie viel Geld aus dieser Summe erhalten kann. Vielleicht kann jetzt schon mit den Gläubigern (je nach Anzahl) verhandelt werden und durch einen Vergleich Zeit und Geld gespart werden. Für die Zukunft wird wieder gemeinsam mit dem Schuldner geplant, welche monatlichen Ausgaben möglich und nötig sind. Dazu wird ein Haushaltsplan aufgestellt, der unbedingt einzuhalten ist. Je nach Schuldensituation wird immer auch geprüft, ob die Einleitung eines Arbeitnehmer-Insolvenzverfahrens sinnvoll erscheint. Dieses läuft in der Regel nach folgendem Schema ab: Der Schuldner muss nachweisen, dass er versucht hat, sich ohne das Gericht mit den Gläubigern zu einigen. Hierzu benötigt er unbedingt wieder Unterstützung. Diese erhält er von der Insolvenzberatung, Steuerberatern, Notaren, Rechtsanwälten oder anderen geeigneten Stellen. Diese Personen bescheinigen dann das Scheitern des Einigungsversuches des Schuldners mit den Gläubigern. Nach dem misslungenen außergerichtlichen Einigungsversuch folgt das Insolvenzverfahren. Das Gericht versucht in der Regel nochmals, eine Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner herbeizuführen. Hierfür ist vom Schuldner ein Schuldenbereinigung zu erstellen. Erscheint dieser dem Gericht durchführbar, wird die Zustimmung gegnerischer Gläubiger angeordnet und so eine Einigung erreicht.

Scheitert dieser Plan jedoch oder erscheint nicht durchführbar, wird das Insolvenzverfahren durchgeführt. Jetzt wird schon die beantragte Restschuldbefreiung in Aussicht gestellt. Direkt an dieses Verfahren schließt sich das Restschuldbefreiungsverfahren an. Der Schuldner muss jetzt über sechs Jahre alle seine zu pfändenden Einkünfte einem Treuhänder übergeben, dieser nimmt dann die Verteilung an die Gläubiger vor. Während dieser Zeit hat der Schuldner einer zumutbaren Tätigkeit nachzugehen oder Nachweise zu erbringen, dass er sich um Arbeit bemüht hat. Tut er das, werden ihm nach etwa sechs Jahren die im Insolvenzverfahren angegebenen Schulden erlassen.