Das Ziel der Insolvenz-Sanierung liegt in der Sicherung der Existenz des Unternehmens und der Lösung der Probleme im Unternehmen, die zur Insolvenz geführt haben. Die Einführung der neuen Insolvenzverordnung am 1.1.1999 sollte alle bisher bestehenden Gesetze, die Konkurs- und Vergleichsordnung, ersetzen und insbesondere die Möglichkeit der außergerichtlichen Insolvenz-Sanierung von Unternehmen verbessern. Weltweite Strukturkrisen und demzufolge hohe Verluste von Arbeitsplätzen führten dazu, dass die Folgen der Insolvenzen nicht mehr ausschließlich Zerschlagung und Liquidation der Unternehmen, sondern vielmehr Reorganisation und Sanierung, sein sollten.
Es gibt dabei unterschiedliche Möglichkeiten der Insolvenz-Sanierung, da die Initiative der Sanierung auch von verschiedenen Personen ausgehen kann. Für die Insolvenz-Sanierungen von Unternehmen sind dabei Maßnahmen vorzunehmen, die Unternehmenskrisen zu beseitigen und das Überleben des Unternehmens sowie seine Ertragskraft langfristig zu sichern versuchen. Der Begriff Sanierung stammt aus dem lateinischen Wort “sanare”, das heilen oder gesund machen bedeutet. Im Kontext mit Insolvenz bedeutet Sanierung die Schaffung eines leistungsfähigen und somit gesunden Zustandes des Unternehmens, wobei das Unternehmen selbst weitgehend erhalten bleiben soll.
Unternehmen geraten in eine wirtschaftliche Krisensituation, wenn beispielsweise wichtige Erfolgspotentiale verschwinden, die Kosten falsch einkalkuliert sind oder überproportional steigen und dadurch Verluste entstehen, die schließlich zur Zahlungsunfähigkeit, das heißt Insolvenz, führen. Steht ein Unternehmen nun an der Insolvenzschwelle, wird zunächst in einer betriebswirtschaftlichen Sonderprüfung geprüft wie sanierungsfähig bzw. -würdig das betreffende Unternehmen ist. Erst dann kann eine Entscheidung über eine mögliche Sanierung gefällt werden. Zur Prüfung der Sanierfähigkeit wird die finanzwirtschaftliche Situation des Unternehmens untersucht, um die Überlebenschancen auf mittel- oder langfristige Sicht gesehen einschätzen zu können. Die wichtigsten Anhaltspunkte bei dieser Prüfung sind neben der Lage der Liquidität und des Vermögens die Untersuchung der Nutzen- und Erfolgsperspektiven des Unternehmens. Die Maßnahme der Insolvenz-Sanierung erscheint wirtschaftlich dann als sinnvoll, wenn der Fortführungswert größer ist als der Wert eines möglichen Liquidationserlöses. Den Fortführungswert zu bestimmen ist dabei sicherlich das größte Problem. Die Prüfung der Würdigkeit der Sanierung hingegen beschäftigt sich mit den Interessen der Personen, die an der Insolvenz-Sanierung beteiligt sind. Diese Prüfung ist um einiges komplexer als die Einschätzung der Fähigkeit, da hierbei auch außerökonomische Faktoren mit einbezogen werden müssen. Ein sanierungsfähiges Unternehmen muss nicht gleich auch sanierungswürdig sein. An einem Sanierungsprozess sind mehrere Träger beteiligt, das sind dann vor allem die Führungskräfte, der Aufsichts- und Beirat, der Verwaltungsrat, Mitarbeiter und auch Eigen- und Fremdkapitalgeber sowie anderweitige externe Berater. Der Erfolg der Sanierung hängt dabei vom Sanierungsprogramm sowie dem Krisenmanagement ab.
Es gibt verschiedene Planformen der Sanierung. Die ursprüngliche Form ist die übertragende Sanierung, bei der nicht das Unternehmen, sondern der Betrieb erhalten werden sollte. Der alte Betrieb wird dabei plangemäß auf eine neue Gesellschaft übertragen. Diese erwirbt die wesentlichen Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens der alten Unternehmung vom Insolvenzverwalter. Ein Eigensanierungsplan wird dagegen vom gleichen Unternehmensträger erstellt. Hierbei wird dem Grund der drohenden Insolvenz auf den Zahn gefüllt und dieser zu beseitigen versucht. Es wird nach Möglichkeiten gesucht, das Unternehmen materiell umzugestalten, um den Insolvenzgrund mittelfristig zu verhindern. Dieses geschieht auf der Grundlage von gesetzlich anerkannten, betriebswirtschaftlichen Zielen. Bei einer nur vorübergehenden Illiquidität mit gesicherter Auftragslage ist auch ein Moratoriumsplan denkbar, der lediglich eine Stundung der Verbindlichkeiten erzielen will. Die unterschiedlichen Sanierungspläne können auch miteinander kombiniert werden und nach Unternehmensbereichen differenziert zum Tragen kommen.