Die meisten Menschen kennen das Gefühl etwas haben zu möchten, aber nicht das nötige Geld zu haben. Um doch zu den gewünschten Dingen zu kommen wird dann ein Kredit aufgenommen oder ein Ratenkaufvertrag unterschrieben. Dieser Umgang mit Geld kann jedoch schnell in die Schuldenfalle führen, wenn die laufenden Verpflichtungen nicht mehr gezahlt werden können. Die erste Stufe ist lediglich eine Mahnung von Bank oder Dienstleister. Zu diesem Zeitpunkt wäre der Ausgleich der Forderung noch ohne weitere Folgen möglich. Sieht der Gläubiger keine Möglichkeit an sein Geld zu kommen, wird meist ein Inkassobüro mit der Beitreibung der Schulden beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt kommen bereits hohe Gebühren für das Inkassoverfahren hinzu, die vom Schuldner getragen werden müssen. Auch für die täglich anfallenden Zinsen hat der Verbraucher aufzukommen.
Was meist bei einem Gläubiger anfängt, kann sich schnell weiter ausbreiten, wenn beispielsweise ein Kredit zum Ausgleich einer anderen Forderung aufgenommen wird und dieser ebenfalls nicht gezahlt werden kann. Sind die Schulden zu hoch, gibt es oft nur noch die Verbraucherinsolvenz als letzte Möglichkeit. Bei diesem Verfahren muss der Schuldner über einen Zeitraum von sechs Jahren so gut es geht alle Forderungen abbezahlen. Nach Ablauf dieser Zeit können die restlichen Schulden per Gerichtsurteil erlassen werden.
Wenn eine Person überschuldet ist und ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Erwägung zieht, sollte der erste Schritt der Gang zum Schuldnerberater sein. Dieser verschafft sich gemeinsam mit dem Schuldner einen Überblick und versucht zunächst mit den Gläubigern zu verhandeln. Ziel dieser Verhandlung soll ein Vergleich sein, der von allen Parteien akzeptiert wird. Lehnen mehr als die Hälfte aller Gläubiger dieses Angebot ab, kann der Schuldner den Antrag auf Verbraucherinsolvenz bei Gericht stellen. Wichtig ist eine vollständige Auflistung aller Gläubiger, die dem Antrag beigefügt werden muss. Der Schuldnerberater stellt eine Bescheinigung aus, dass eine Beratung stattgefunden hat und das Verbraucherinsolvenzverfahren empfehlenswert ist.
Wird dem Antrag stattgegeben, beginnt zunächst die sogenannte Wohlverhaltensperiode. Der Schuldner muss in dieser Zeit jedes Einkommen was über dem pfändungsfreien Satz liegt an einen Treuhänder abtreten. Dieser verteilt die Summe dann gleichmäßig auf alle Gläubiger. Auch Arbeitslose können Verbraucherinsolvenz beantragen, sie müssen sich jedoch nach Kräften um eine Arbeit bemühen und dürfen keine Angebote ohne nachweisbaren Grund ausschlagen. Während dieser sechs Jahre dürfen keine weiteren Schulden entstehen, da das Gericht ansonsten berechtigt ist das Verfahren sofort zu beenden.
Wird die sechsjährige Wohlverhaltensperiode erfolgreich überstanden, erfolgt im Anschluss eine Anhörung des Insolvenzgerichts. Auf Antrag werden dem Schuldner dann sämtliche, noch vorhandene Restschulden erlassen und er bekommt die Möglichkeit eines schuldenfreien Lebens. Muss das Verfahren aufgrund von Fehlverhalten des Schuldners abgebrochen werden, kann für einen Zeitraum von zehn Jahren keine weitere Verbraucherinsolvenz beantragt werden.