Unterhaltsschulden können schnell entstehen und dadurch, dass ein Unterhaltsanspruch selten erlischt oder nicht in Anspruch genommen wird, wachsen die Ausstände monatlich. Meist liegt dies auch daran, dass die Schuldner sich nicht bewusst sind, unterhaltspflichtig zu sein oder aber der Anspruch seitens der Gläubiger verspätet in Anspruch genommen wird und sich so Unterhaltsschulden in Form von zurück gestellten Forderungen anhäufen.
Unterhaltsschulden und die Flucht säumiger Väter bzw. Ex-Männer vor ihnen macht einen nicht unerheblichen Teil der Finanzlöcher der Gemeinden und Kommunen aus. Insofern sind es vor allem Jugendämter und Mitarbeiter der Grundversorgungsämter, die bestrebt sind, Unterhaltsschulden einzutreiben. Gerade, wenn die Empfänger von Unterhalt ihrerseits Lohnersatzleistungen erhalten, wird der Anspruch oft an die Behörden abgetreten und somit schuldet der Unterhaltspflichtige im weitesten Sinne dem Staat die säumigen Zahlungen.
Bis zur so genannten Selbstbehaltgrenze kann das Einkommen der Unterhaltspflichtigen zum Unterhalt herangezogen werden. Da dieser Selbstbehalt nicht sehr hoch ist, geraten viele Schuldner in die Lage, mit dem ihnen noch bleibenden Geld nicht zurande zu kommen und einen Kredit aufnehmen zu müssen bzw. andere Rechnungen nicht mehr bezahlen zu können. Somit können Unterhaltsschulden als Sprungfeder in tiefe Schuldenkrisen führen. Bis hin zur Zwangsvollstreckung können Unterhaltsschulden führen, wenn vor allem die Ansprüche erst nachträglich geltend gemacht und sich somit eine hohe Summe an Nachzahlung ergeben hat.
Um dies zu vermeiden, sollte man bereits im Vorfeld über den zu zahlenden Unterhalt informiert sein bzw. wenn möglich, sich gütlich mit dem Ex-Ehepartner oder sonstigen Unterhaltsanwärtern einigen. Im Notfall, d.h., wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, kann das Auflaufen von Unterhaltsschulden durch die Anpassung des Unterhalttitels zumindest gebremst werden. Das bedeutet in erster Linie, sich gerade bei geringem Einkommen oder drohender Privatinsolvenz gemeinsam mit der zuständigen Behörde und dem Unterhaltsberechtigten auf eine für beide Seiten vertretbare Tilgungsrate zu einigen.
Unterhaltsschulden führen nicht ausschließlich, nichtsdestotrotz jedoch sehr häufig bei den säumigen Schuldnern zur Resignation, Antriebslosigkeit und nicht zuletzt sehr oft zum sozialen und finanziellen Abstieg. Dadurch sind in erster Linie jene Unterhaltsberechtigten betroffen, welche tatsächlich auf die Zahlungen angewiesen sind. Außerdem laufen die Verbindlichkeiten weiter, so dass auch eine Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit dem Unterhaltspflichtigen als weitere Schritte im Teufelskreis der Überschuldung vorkommen, muss er oder sie nun nicht nur alte, sondern auch aktuelle Schulden begleichen.
Schuldnerberatungen oder auch Schuldnerverwaltungen können helfen, indem sie einen Weg aus den Unterhaltsschulden aufzeigen. Gespräche mit allen Beteiligten und Vorschläge bezüglich Lösungsansätzen in Form vertretbarer Rückzahlungen machen einen wichtigen Teil dieser Arbeit aus. Letztendlich ist keinem gedient, wenn der Schuldner sich aufgrund wachsender Schulden aufgibt, Privatinsolvenz beantragt und fortan von Lohnersatzleistungen lebt.